Haus verkauft; Käufer merken im Nachhinein Mängel an
Hallo, wir haben Anfang des Jahres unser Haus verkauft. Damals war ein Makler eingeschaltet, welcher nach einigen Besichtigungen Interessenten gefunden hat. Diese haben sich im Laufe der Woche das Haus mehrfach angesehen. Ein Kaufvertrag wurde notariell aufgesetzt und unterschrieben, in diesem wurde festgehalten dass das Haus bis zum Mai geräumt wird(was dann auch geschehen ist).
Bei der Übergabe am 1.Mai mit Makler wurde besprochen dass alles in Ordnung ist und das Protokoll zur Abnahme erstellt wird, damit das Geld überwiesen wird. In der letzten Woche haben die Käufer dann mit dem Umbau begonnen. Jetzt das Problem: Eine gute Woche informierten uns die Käufer, dass Ihnen weitere Mängel aufgefallen sind(schlecht verlegte Stromleitungen, Schimmel im Bad, Probleme mit Abwasserrohren) und bestehen auf Kostenübernahme unsererseits zur Behebung.
Haben die Käufer ein Recht auf ihre Forderungen? Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten?
Besten Dank schonmal!
9 Antworten
Wurde das Haus nicht vorab durch einen Sachverständigen geprüft und bewertet?
Nein die Käufer hätten von vorneherein einen Gutachter nehmen sollen. Nur wenn euch die Mängel bekannt waren und ihr diese den Käufern absichtlich verschwiegen habt, haben diese Ansprüche!
in jedem kaufvertrag steht: gekauft wie gesehen. hinterher geht nichts mehr. schau nach!!
bei sowas sollte nan sich immer einen Anwalt nehmen, da man sonst jahrelang prozessieren muss..... waren euch die Mängel bekannt (oder dem Makler) und ihr habt sie verschwiegen, dann könnt ihr tatsächlich in Regress genommen werden. Stand in der Beschreibung drin, dass alles ziemlich alt und renovierungsbedürftig ist, dann seid ihr raus..... es kommt also ganz darauf an, was ihr über die jetzt angemerkten Dinge (Leitungen, Zustand im Bad.....) geschrieben habt
Kannst Du dir schenken. Nur wenn ihr offensichtliche oder bekannte Mängel verschleiert oder verschwiegen hättet wäre das ein Thema. Ansonsten ist es genauso wie beim Autokauf: gekauft wie gesehen. Niemand kann in oder hinter Wände schauen oder unter die Duschwanne oder in Abwasserrohre im Rahmen einer Besichtigung. Dann hätten sie sich einen Gutachter nehmen müssen. Einen Anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn ihr von einem Anwalt Post bekommt oder das Geld nicht fristgerecht ohne schriftliche Begründung eingegangen ist.