Roller mit falschen Papieren verkauft?
Ich habe gestern einen 50er Roller privat und ohne jeglichen Kaufvertrag verkauft. Nun meint der Käufer er könnte mich anzeigen, da die Papiere anscheinend nicht die richtigen sind, was ich selbst aber nicht wusste. Die Fahrgestellnummer ist anscheinend eine andere als die die auf dem Rahmen steht. Muss ich dem käufer sein geld zurückgeben oder wie sieht es aus?
6 Antworten
Hallo,
entweder wurdest Du beim Kauf betrogen, oder der Käufer versucht Dich zu betrügen.
Schaue Dir den Roller und die Papiere gut an.
Falls es wirklich von Dir ist, würde ich dem Käufer das eld zurück geben, ansonsten kann es wirklich sein, dass Du eine Anzeige wegen Betrug erhälst.
Es önnte dann sogar auf Hehlerei heraus laufen, da fremdes Eigentum erworben und verkauft wurde.
Aber es könnte auch sein, dass der Käufer einen dummen sucht und versucht, auf diese Art seinen Schrotthaufen los zu werden.
Also achte auf alles, Du kennst den Roller ja am besten.
Falls es wirklich von Dir ist und die Fahrgestellnummer nicht mit den Papieren übereinstimmt, solltest Du gegen denjenigen, der Dir den Roller verkauft hat, Strafanzeige erstatten.
Du kannst dann natürlich keine Besitzansprüche geltend machen und müsstest wohl den Roller an den rechtmäßigen Eigentümer, bzw. der Versicherung von diesem heraus geben.
Aber weshalb vergleicht man nicht vor Ort die Fahrgestellummer mit denen auf den Papieren?
Dann sol sich der Verkäufer warm anziehen die Anzeige wegen Betruges kannst Du auch stellen da er dich getäuscht hat und nur auf das Geld aus war und den Roller nicht verkaufen wollte und deshalb falsche gegeben hat diese hätte bei der Übergabe beiden auffallen müssen da alle Nummern überprüft gehören . Und das auch noch mit Zeugen am besten . Er soll Dir die richtigen geben und dann kann er die falschen mitnehmen ohne den Roller und auch dabei die Nummern checken .
Warum liest du nicht einfach die Frage, bevor du antwortest?
Ich glaube Du hast da etwas falsch interpretiert: Der Fragesteller ist der Verkäufer
ohne jeglichen Kaufvertrag
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Du kannst natürlich behaupten, dass du laut mündlichem Vertrag einen Roller ohne Papiere verkauft hast, darfst dann aber erklären, wie es dazu kommt, dass der Käufer trotzdem Roller und Papiere hat.
Am sinnvollsten wäre es, neue Papiere auf deine Kosten zu besorgen. Geht normalerweise ganz unkompliziert als Zweitschrift über den Hersteller, wenn man diesem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.
Würde sich der Käufer auf eine Rücknahme einlassen, bräuchtest du für einen erneuten Verkauf sowieso eine neue Betriebserlaubnis, sofern du mehr als 50€ einnehmen willst.
Also die Papiere müssen schon zu jeden Fall zu dem verkauften Roller passen. Das wäre ja sonst als wenn Du ein Auto mit einem falschen KfZ-Brief verkaufst.
Im schlimmsten Fall könnte man Dir unterstellen dass Du Diebesgut verkaufst, da Du ja als legaler Eigentümer auch die korrekten Papiere haben müsstest.
Ich würde dem Käufer also auf jeden Fall das Geld zurück geben - schon um einer Anzeige zu entgehen.
Ich wuerde dem Kaeufer das Geld zurueckgeben und dann der Sache auf den Grund gehen. Sollte der Roller irgendwann mal geklaut worden sein, waerest du sowieso nicht der Eigentuemer.