Muss ich ein privat verkauftes Auto zurücknehmen ?
Hallo. Ich hatte vor vier Wochen ein Auto gekauft, was eigentlich für eine Cousine gedacht war. Da sich die Pläne der Cousine sich in Deutschland aufzuhalten kurzfristig geändert haben, habe ich entschieden das Auto wieder zu verkaufen (und konnte sogar 30Euro gewinn machen).
Im Kaufvertrag habe ich die gleichen angaben und Mängel genannt wie ich den Wagen gekauft hatte. Andre Mängel waren und sind mir auch nicht bekannt. Zusätzlich steht im Kaufvertrag "Gekauft wie Gesehen" hab ja ein Bild vom Kaufvertrag eingefügt.
Knapp eine Woche nach dem Kauf schreibt der Käufer mir eine Nachricht, dass das Auto viele Mängel hat. Und möchte den Wagen in einer Werkstatt prüfen lassen. Ich weiß aber Garnichts von diesen Mängeln. In der Zeit als ich das Auto hatte, war alles Super. Jetzt möchte er bestimmt, dass ich das Auto zurücknehmen oder die Reparaturkosten bezahle.
Bin ich jetzt verpflichtet das Auto zurückzunehmen oder irgendetwas zu bezahlen?
Was ich grade sehe ist, das her Käufer bei den Sondervereinbarungen kein "Ort und Datum" über der Überschrift eingetragen hat.
4 Antworten
Eine pauschale Aussage ist hier nicht machbar.
Generell ist aber festzuhalten, dass ein rechtswirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Die Ergänzung "gekauft wie gesehen" hättest du dir sparen können, da sie rechtlich gar nichts aussagt.
Nun kommt es zunächst darauf an, welche Mängel der Käufer reklamiert und ob deine Aussage "ich wusste von diesen Mängeln nichts" haltbar bzw. glaubwürdig ist.
Generell würde ich aber dazu tendieren, dass du das Fahrzeug weder zurücknehmen, noch instand setzen musst.
Offensichtliche Mängel wären bei der Begutachtung und Probefahrt zu erkennen gewesen. Verdeckte Mängel hättest du nicht zwingend erkennen müssen. Für eine andere Betrachtungsweise liegt die Beweislast beim Käufer.
Weiter stellt sich die Frage, ob die vom Käufer reklamierten "Mängel" tatsächlich Sachmängel im Sinne von § 434 BGB darstellen oder ob es sich dabei einfach nur um Verschleiss handelt, der bei älteren Autos mit entsprechender Laufleistung vollkommen normal und erwartbar ist.
Vielen Danke für diese Ausführliche Antwort!
Das war die erste Nachricht nach dem Kauf vom Käufer:
Warum lässt der Wagen sich zwischendurch schlecht schalten?
Auch der kleine Spoiler vorne wurde schon mit Kabelbinder festgemacht...
Die Lüftung funktioniert nicht, der Zigarettenanzünder auch nicht....
Werde den Wagen am Montag in einer Werkstatt vorstellen... Werde es mal feststellen lassen was alles defekt ist.
Im Vertrag steht nur Beule am Kotflügel und die Beifahrertür !!!!
Du bist nicht verpflichtet das Auto zurückzunehmen, wie das bei jedem Privatverkauf ist.
Begründe das bitte.
So pauschal ausgedrückt ist diese Aussage falsch.
In dem Vertrag ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Privatleute dürfen das. Also müsste der Käufer nachweisen, daß Du ihm Mängel arglistig verschwiegen hast. Wird er kaum können. Also bleib ruhig.
Gekauft wie gesehen. Das ist so bei Gebrauchtwagen.
Und sagt nichts aus.