Motorrad verkauft, Käufer droht mit Anwalt und Mängel am Fahrzeug?
Bitte lesen,
Guten Tag, Ich habe meine Sportenduro mit Papieren diese nun 8 Jahre alt ist für einen relativ billigen Preis im Internet verkauft als Privatanbieter. Der Käufer war vor Ort und hat sich diese angeschaut und natürlich auch Probegefahren. Noch alles gut- , wir bequatschen die Mängel am Motorrad und machten noch etwas am Preis. Dann waren die Käufer zufrieden und kaufen diese. Hatte Ihnen ein Kaufvertrag angeboten, diesen brauchten Sie aber nicht da die nun die Papiere hatten. Ich sagte auch da vor Ort nocheinmal das dies ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe und Gewährleistung ist (was durch einen Kauf bei Kleinanzeigen, bekannt ist). Nun bekam ich einen Tag danach eine Anruf vom Käufer das, das eine Beschädigung am Kolben vorliegt und ich dies verschwiegen hätte (Kolben war ca 15 Betriebsstunden verbaut). Und er einen neuen braucht und ebenfalls der Zylinder gewartet werden muss. Er will das ich mich an denn Kosten beteilige oder er drohte mir seinen Anwalt einzuschalten oder das Moped mir zurück zu geben. Jetzt zu meinem Teil, habe Ihn gesagt das der Kolben (Verschleißteil) bereits gebraucht ist, wie das ganze Moped, es war / ist dazu voll funktionsfähig sonst hätte er auch keine Probefahrt vornehmen können. Dazu nehme ich das Moped auch nicht zurück da ich kein Händler bin oder Gewerbetreibender. Er meint das er mir mit seinem Anwalt droht.
Wie soll ich ich weiter verfahren? Muss ich mir Gedanken machen? In meinen Augen ist das ein Mensch der nach einem Kauf einfach noch Provit machen will mit Mängeln die es garnicht gab.
Brauche mal Hilfreiche Tipps bzw. Antworten auf das was nun vorliegt
MfG
14 Antworten
Hallo,
da du die Frage erneut stellst, ist das Problem wohl noch nicht gelöst.
Weiterhin bleibt dein Problem, dass du den Ausschluss der Gewährleistung nicht nachweisen kannst.
Aber mal ein ganz anderer Lösungsansatz:
Betriebsstunden - wir reden hier von einem reinen Sportgerät, das man in nicht einmal einer Betriebsstunde in Grund und Boden fahren kann.
Wie viele ist der Käufer nun bereits damit gefahren?
Vor allem vor diesem Hintergrund müsste er nachweisen, dass er den Schaden nicht selbst verursacht hat.
Viele Grüße
Michael
das dies ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe und Gewährleistung ist (was durch einen Kauf bei Kleinanzeigen, bekannt ist).
das ist durch einen kauf bei kleinanzeigen nicht "bekannt", egal, ob du das meinst oder nicht. wenn du das nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast, bist du jetzt in der pflicht. wenn du auch keine beweise hast, dann steht aussage gegen aussage.. da kann auch kein RA mehr helfen... das läuft auf 1 vergleich hinaus...
Der Verkauf über ebay kleinanzeigen schliesst nicht automatisch die Sachmängelhaftung aus.
Klar habt ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen: Zum einen deinen Angebotstext bei ebay kleinanzeigen, als Ergänzung dazu die mündlichen Absprachen.
Auch mit einem nicht näher bezeichneten Defekt am Kolben kann eine Probefahrt möglich sein, und dabei muss der Defekt nicht unbedingt auffallen.
Du warst falsch informiert, nun hast du den Ärger.
Ob die Reklamation gerechtfertigt ist, kann hier Niemand beurteilen. Wenn du das Risiko eingehen möchtest, kannst du bei deinem Standpunkt bleiben und abwarten, was weiter passiert.
Ich hab net ganz gelesen....aber du irrst dich gewaltig wenn du denkst eine Anzeige via Kleinanzeige schützt dich vor Sachmängel Ansprüchen.
Der Käufer ist im Recht wenn er Sachmängel an dich geltend macht. Denn auch DU als Privatverkäufer bist in der Haftung wenn du die Sachmängel nicht explizit und schriftlich im.Kaufvertrag ausschließt!
Du wärst verpflichtet gewesen einen Vetrag aufzusetzen - bekannte Mängel zu erwähnen und die Sachmängelgaftung auszuschließen...... dann wärst du aus dem schneider u der Käufer könnte dir.gar nix.
http://www.akk-kanzlei.de/2016/02/privatverkauf-und-ausschluss-der-sachmaengelhaftung/
Einige dich mit ihm irgendwie u wenns sein muss nimnst die Maschine zurück....und setzt die neu und mit Wissen ein
Oh ich hätte doch ganz lesen sollen^^....... hab aufgehört beim.Irrtum dass Kleinanzeige Ansprüche ausschließt *hust*......
Er hat einen Mündlichen Vertrag geschlossen und darin sämtliche Haftung ausgeschlossen. Die Frage ist nur nach der Beweisbarkeit.
Er hat keine Zeugen.... der ander ja..
Du schreibst, du hattest ihnen einen Kaufvertrag angeboten, den brauchten die aber nicht, da sie nun die Papiere hatten.
Der Kaufvertrag schützt aber doch in erster Linie DICH als Verkäufer! War sicher nicht die beste Idee, darauf zu verzichten. Nun fehlt dir natürlich die standardmäßige “gekauft wie gesehen“-Formel. Nun ja, zumindest haben die ja auch nichts in der Hand. Ich würde glaub ich trotzdem ca. 50€ in eine Rechtsberatung investieren. Einfach, weil du dort die verlässlichsten Auskünfte bekommst.
Beratung kostet über 100 euro bis 200..
...
Tja - da ist bei uns auf dem platten Land die Welt wohl noch in Ordnung!
Demzufolge liegt der Maximalwert für die Kosten einer Erstberatung bei 249,90 Euro brutto.
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/anwaltskosten/anwaltskosten-erstberatung.html#Anker2
Da ist ja ein Eintritt in den ADAC günstiger. (Inkl. kostenloser Rechtsberatung)
Man sollte bedenken das ein Kolben grade nach 15 Betriebsstunden an einer Sportenduro durchaus ein Verschleißteil ist....