Kaufvertrag nachträglich anstellen

4 Antworten

Erstell einen Zettel : Am 12.Aug.2013 , hat Herr Käufer , das Kfz. Horch 539 { Fahrgestellnr.}für 1205,.€ von mir erworben. Ort- Heute - Bionicflux

Keine Details mit denen im Nachhinein Forderungen kommen könnten.

Nehme an Privatverkauf; ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen, nämlich mündlich, der hat auch Bestand wenn Zeugen zugegen gewesen sind. Warum noch mal schriftlich? nein. bist du nicht zu verpflichtet.

Ihr habt, wie bereits erwähnt wurde, einen (mündlichen) Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn er einen Beleg für den Kauf haben möchte, so bist du nach § 368 BGB zur Ausstellung einer Quittung verpflichtet. Mehr aber nicht!

nein...