Hofübergabe an Bruder?

9 Antworten

Pflichtteil ja, aber erst wenn der Vater/Mutter gestorben sind. Vorher nicht.

Da das alles nicht bundeseinheitlich geregelt ist und ihr mit Sicherheit irgendwo im Bauernverband seid, wäre das deine erste Anlaufstelle um hier sachkundige Antworten zu erhalten.

zb hier:

https://landvolk.net/

Die Erstberatung ist i.d.R. kostenlos, ebenso kann man dir hier ggf einen Fachanwalt akquirieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, das Pflichtteilsrecht entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die auch weitergeführt werden, wird der Pflichtteil nach dem Ertragswert berechnet und nicht nach dem Verkehrswert.

Mit der Hofübergabe werden die Altenteilsrechte geregelt. Die Abfindung weichender Erben muss kein Bestandteil des Vertrages sein.

Oft wird die Auszahlung weichender Erben noch von den Eltern übernommen, dabei werden aber besondere Leistungen, wie die Finanzierung der Berufsausbildung o.ä. angerechnet.

Es gibt Fachanwälte für das landwirtschaftliche Erbrecht, Beratung bieten außerdem die örtlichen Landwirtschaftskammern.

Wird er Hof nicht weitergeführt, in Teilen verkauft oder es gibt Baugrundstücke, greifen die Besonderheiten für das landwirtschaftliche Erbrecht nicht, es gibt Fristen, die für die Erben eingehalten werden müssen.

Auskennen: Nein

Grundlage kommt auf dein Bundesland an, vielleicht hier

https://www.gesetze-im-internet.de/h_feo/BJNR700330947.html

Solange dein Vater noch lebt, meines Wissens nicht. Hier müsstest du einen Anwalt fragen.

der erbfall tritt erst ein, wenn deine eltern nicht mehr sind. übertragen sie ihr vermögen an deinen bruder zu lebzeiten, bekommst du garnichts. ist die frist abgelaufen bei dieser übertragung wenn vati stirbt, dann gehst du völlig leer aus. was tangiert dich das überhaupt, du arbeitest doch eh nicht in der wirtschaft mit, also kann dir das doch völlig egal sein.

Dir steht selbstverständlich eine Abfindung zu. Ob Dein Vater sie bezahlt, oder diese Verpflichtung Deinem Bruder aufdrückt, ist vollkommen unerheblich. Die Abfindung wird aufgrund der Regelungen des landwirtschaftlichen Sondererbrechts in Niedersachsen nicht besonders hoch sein, das kann man von hier aus nicht beurteilen. Aber sie steht Dir zu. Du hättest bei der Beurkundung des Übergabevertrages dabei sein müssen. Es ist mir unerklärlich, warum Du offensichtlich nicht mit beim Notar warst. Geh zu einem guten Fachanwalt und laß Dich beraten!

verreisterNutzer  01.07.2019, 10:23

Vielen Dank für diese Antwort. Ich war nicht mit beim Notar, weil ich einfach nichts von der Übergabe wusste. Ich wohne 200 km entfernt und habe erst durch Facebook davon erfahren, dass die Betriebe übergeben worden sind.

Henryettex  01.07.2019, 12:51
@verreisterNutzer

Daß Du nicht beim Notar warst, ist auch kein Vorwurf an Dich! Dein Vater hätte Dich dazubitten müssen. Ich bin kein Jurist, aber ich bin fest davon überzeugt, daß Du Vertragsbeteiligter bist. Möglicherweise ist der Vertrag so gar nicht gültig.