Muss ich den Tod unseres Vaters meinem Bruder mitteilen?
Hallo, wie oben erwähnt, möchte ich wissen, ob ich rechtlich verpflichet bin, meinem Bruder mitzuteilen, wenn unser Vater stirbt. Mein Bruder und ich sind seit zwei Jahren zerstritten und es ist jeglicher Kontakt abgebrochen. Das heisst es findet seit dieser Zeit keinerlei Kommunikation mehr statt. Mein Vater ist 91 Jahre alt, lebt bei mir und meiner Frau im Haus und ist für sein sehr rüstiges Alter noch relativ fit. Meine Frage bezieht sich auf folgende konkrete Situation: Mein Vater sirbt plötzlich! Muss ich meinen Bruder dann unverzüglich vom Tod informieren?? Mache ich mich strafbar, wenn ich dies nicht tue??
Auf eine Antwort freue ich mich und verbleibe
K.Hartmann
6 Antworten
Das gehört sich schon aus moralischen Gründen. Egal ob Du gesetzlich verpflichtet bist oder nicht. Wie würde es den Dir gefallen, wenn Du nicht vom Vater Abschied nehmen könntest?
Wenn es was zu erben gibt, musst du ihn informieren, damit das Erbe korrekt aufgeteilt werden kann. Ansonsten gebietet es nur der Anstand.
Gesetzlich bist du dazu nicht verpflichtet, deinen Bruder über den Tod seines Vaters zu informieren.
Du könntest deinem Bruder eine kurze Mail schicken und ihn über das Ableben seines Vaters informieren, damit er an der Beerdigung teilnehmen kann.
Das würde ich machen, auch wenn keinerlei Kontakt zwischen euch beiden besteht.
Wenn es dann ums Erbe geht, würde dein Bruder vom Nachlassgericht eine Benachrichtigung bekommen.
Spätestens dann würde er über den Tod seines Vaters Kenntnis erhalten. Da aber wäre der Vater längst beerdigt.
Ich kann falsch liegen, aber ich denke nicht. Das wäre auch nicht sinnig, da das normalerweise auch Bestattungsunternehmen übernehmen können. Allerdings würde ich eine kurze Nachricht schreiben (auch wenn das nur eine Email ist), einfach aus Prinzip.
Das Bestattungsunternehmen arbeitet für den Auftraggeber und wenn alls normal abläuft und korrekt bezahlt ist, braucht es keine Angehörigen zu suchen.
Muss ich den Tod unseres Vaters meinem Bruder mitteilen ?
Nein. Allerdings wird der Bruder sowieso vom Nachlassgericht informiert, sofern dieses die Adresse des Bruders hat. Und wenn Sie und Ihre Bruder Erben sind, müssen Sie ohnehin Kontakt aufnehmen.