Was beachten bei vorzeitiger Auszahlung durch Geschwister?

7 Antworten

Wenn Du die Argumente, die ich gut nachvollziehen kann, sachlich vorträgst, wird sich da eventuell was machen lassen. 

Allerdings hat Dein Bruder eventuell am Haus auch Dienste verrichtet die einem Hausmeisterdienst gleich kommen.

Zunächst kann Dein Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Gerechtigkeit ist dabei kein Kriterium. Du könntest durchaus zufrieden sein, wenn Du die Hälfte des Hauswerts bekommst. Denn dein Bruder wird sich dann vermutlich auch um den Vater kümmern.

markuss42 
Beitragsersteller
 05.12.2016, 23:31

Das heißt, du findest es Ok wenn ich die Differenz durch die Wertminderung von Ihm verlange?

Bis jetzt ist dein Vater doch auf einem gerechten Weg. Er will das Haus schätzen und dir deinen Teil (die Hälfte?) zukommen lassen. Allein mit dem Vorschlag der Bewertung zeigt er doch bereits, dass er dich in Bezug auf das Haus nicht benachteiligten möchte.  Das gibt es auch ganz anders! Lass dich doch jetzt erst mal überraschen, welche Beträge dir hier angeboten werden. Ob dein Vater dir die Wertminderung durch das Wohnrecht anlastet, weißt du doch noch nicht. Diese Wertminderung wird in einem Gutachten separat berechnet und ausgewiesen. 

Das Kapital deines Bruders wird sich durch deine Auszahlung verringern, da deine Auszahlung  üblicherweise zu Lasten deines Bruders geht. Ob du deinem Bruder jetzt seine mietfreie Zeit vorhalten willst? Frage dich, ob dir die Möglichkeit evtl auch offen war? Mach deinen Bruder nicht verantwortlich für Wege , die du freiwillig gegangen bist. 

Wie weit soll die Gerechtigkeit von Eltern gehen? Kind 1 macht Schule, Ausbildung, verdient eigenes Geld mit 18 Jahren, zieht aus. Kind 2 macht Schule, studiert, ist arbeitslos, wohnt (wieder) zu Hause mit 26 Jahren. Dem 18 jährigen habe ich erst das Moped und dann das Auto finanziert. Der 26 jährige fährt mit dem ÖPNV. 

Soll ich jetzt tatsächlich Buch führen, welches Kind wann was erhalten hat, oder genügt es, wenn ich jedes Kind zu dem Zeitpunkt unterstütze, wenn es notwendig wird. Nur zum drüber nachdenken:-) 

Du wirst vermutlich auch nicht verhindern können, dass Papa evtl auch nach Übertragung des Hauses vielleicht noch Heizung und Strom bezahlt. 

Ich weiß bspw. dass durch das unserem Vater dann zugesicherte Wohnrecht, der Wert vermindert wird.

Richtig, und zwar um den Wert fiktiver Jahresmieteinnahmen der Einliegerwohnung am Wohnungsmarkt mal statistischer Lebenswerwartung deines Vaters, das sind 83 minus sein Lebensalter.

Wäre dein Vater 59 Jahre alt und konnte man die Einliegerwohung für 530 EUR kalt vermieten, [24 J x (530 EUR x 12 Mon.] = 152.640 EUR.

Dabei soll das Haus geschätzt werden und ich meinen Anteil ausbezahlt bekommen.

Käme der Gutachter auf einen Wert vom 250.000 EUR, betrüge der Schenkungswert demnach 97.360 EUR.

Nun läge es an dem Schenker und dem Schenkungsnehmer, wieviel sie dir davon ausbezahlen wollen.

G imager761

Anstelle Ihres Vaters würde ich mir da keine Gedanken machen, sonder zunächst einmal ohne sei zu berücksichtigen das haus mit einem Wohnrecht auf den übertragen , der mir dazu in den Sinn kommt!

Do ein Hauseigetümer darf mit seinem Haus machen, was er will! Soe sind da überhaupt nicht mitspracheberechtigt.

Überlebt er die Schenkung um mehr als 10 jahre, gehen Sei hinsichtlich des hauses vollkommen leer aus.

Der Vater kann in einem Testament bestommen, wie die Erbfolge zu welchen Bedingungen ablaufen soll.

Es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie Geschwister unterinander gegenseitige Erfolge würdigen und wie Kinder sich Gedanken über den Nachlass und  das frei verfügbare Eigentum der Eltern machen, zu dem sie selber in aller Regel rein garnichts beigetragen haben.

Schaffen Sie sich selber etwas für den Nachlass an Ihre Kinder!

Zeigen Sie gegenüber den Eltern Dankbarkeit für ihre Existenz!