Übergehen der Pflichtteilsberechtigten?
In dem Ehe und Erbvertrag meines Vaters mit seiner neuen Frau steht wie folgt geschrieben: Wir setzen uns gegenseitig, der zuversterbende von uns den längstlebenden von uns zum alleinigen und unbeschränkten erben ein, ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Pflichtteilsbereichtigten. Mein Vater ist jetzt leider verstorben. Ich als seine Tochter bin ja eine Pflichtteilsbereichtigte. Darf man das so schreiben? Ist das nichtig? Pflichtteil steht doch einem Abkömmling zu oder irre ich mich? Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Mit diesem Satz ist nicht das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen worden. Er sollte nur sicherstellen, dass keine Anfechtung wegen des Übergehens von Pflichtteilberechtigten erfolgen kann.
Die Erbeinsetzung "ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Pflichtteilsberechtigten" stellt eher eine Bestätigung der Testierenden dar, dass sie etwaige Pflichtteilsansprüche Dritter (also der Kinder der Testierenden) anerkennen. Es ist also keineswegs der Versuch, Pflichteile vorzuenthalten. Setzen Sie sich mit der "neuen Frau" in Verbindung, sagen sie ihr, dass sie ihren Pflichtteil beanspruchen und dass Sie zu diesem Zweck zunächst eine vollständige Aufstellung über den Nachlass und dessen Werte haben wollen,um den Anspruch beziffern zu können (er macht übrigens eine Geldforderung in Höhe des halben Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils aus; wenn Sie der einzige Abkömmling ihres Vaters sind, betrüge der Pflichhtteil 1/4 des Nachlasswertes, weil Sie bei gesetzlicher Erbfolge nach m.E. neben der Ehefrau, die 1/2 erben würde, Erbin des weiteren 1/2 sein würden, wenn das Testament nicht bestünde und daher die gesetzliche Erbfolge einträte). Ich meine, dass Sie nur dann einen Anwalt beauftragen sollten, wenn Sie den Eindruck haben, dass sich die Ehefrau gegen den Anspruch "sperrt" oder Ihnen gegenüber nicht auskunftswillig ist oder die Gefahr besteht, dass man Ihnen falsche Angaben über den Nachlass des Vaters macht.
Der Pflichtteil steht Dir zu. Kein Testament oder Vermächtnis kann diesen Pflichtteilsanspruch aushebeln, Der entsprechende Passus ist unwirksam.
Wenn du den Pflichtteil jetzt haben willst,musst du dich an einen Anwalt für Erbrecht wenden oder mit deiner Stiefmutter sprechen.
das kansnt du dein aanwalt fragen, den du eh einschalten solltest, um an deinen pflichteil zu kommen, evtl. einzklagen