Bruder verschweigt der Schwester Tod der Mutter, wie vorgehen?
Hallo Gemeinschaft,
Ich habe folgendes Problem: durch einen Besuch am Familiengrab habe ich erfahren, dass meine Großmutter (Mutter meiner Mutter) verstorben ist - bereits 2017. Die Familienverhältnisse waren zerrüttet, daher bestand kein direkter Kontakt.
Meine Urgroßeltern haben schon früh etwas geahnt und etwas aufgesetzt, damit mein Onkel seine Schwester nicht tot teilt. Leider ist genau das jetzt der Fall. Wo dieses Schreiben ist weis ich nicht.
Im Moment versuche ich an Informationen zu kommen, aber überall ist man sehr vorsichtig damit, mir Auskunft zu geben, da ich den letzten Wohnort meiner Großmutter nicht kannte.
Von Anwalt einmal abgesehen, da der doch sehr teuer ist, welche Möglichkeiten habe ich? Ich hoffe auf guten Rat!
4 Antworten
Die Mutter deiner Mutter (deine Großmutter) ist gestorben, dann ist der Wille deiner Urgroßeltern ziemlich egal.
Es zählt der letzte Wille deiner Oma und nur der. Die Eltern deiner Oma können nicht in das Testament deiner Oma eingreifen.
Die letzte Meldeadresse der Oma benötigst du, um das zuständige Nachlassgericht herausfinden. Zur Not musst du bei der letzten bekannten Anschrift beginnen. Du suchst deine Oma, damit bekommst du auch Auskunft. Ist die Oma oft umgezogen, musst du mehr telefonieren.
Mit der Angabe Geburtsdatum der Oma, Sterbedatum und letzter Wohnsitz kann die Mutter beim Nachlassgericht um Auskunft bitten. Als gesetzliche Erbin sollte sie aber informiert worden sein, falls ein Testament bei Gericht abgegeben wurde oder ihr Bruder einen Erbschein beantragt hätte.
Die Mutter von Deiner Mutter ist Deine Oma (also Großeltern) - Urgroßeltern ist noch eine Generation weiter ...
das Schreiben sollte ein Testament sein, wenn das nicht ordentlich hinterlegt wurde, kann es natürlich verschwunden sein ...
trotzdem gilt dann die gesetzliche Erbfolge, das Verwandte in gerader Linie (hier die Kinder der Erblasserin) zu gleichen Teilen erben (also jeweils zu 1/2)
das Ganze muss Deine Mutter geltend machen - Du hast damit gar nichts zu tun ...
vielleicht hatte Deine Oma inzwischen ein ganz anderes Testament gemacht oder es gab nichts mehr zu erben ...
schon seltsam, wenn man sich so gar nicht um seine Mutter bzw. Oma kümmert und dann plötzlich erben möchte ...
Wenn Deine Großmutter ( mütterlicherseits ) verstorben ist, so hat Dein Mutter - als Tochter - einen Erbanspruch. Also sollte sie erst einmal herausfinden, ob ein Erbschein erstellt wurde und dann von diesem eine Abschrift fordern. ( Amtsgericht des letzten Wohnorts der Großmutter )
Das ominöse Schreiben, welches Deinen Onkel dazu verpflichten sollte seiner Schwester den Tod der Mutter zu verschweigen, ist irrelevant.
Unter Angabe der Gründe bzw dass ich von dem Todesfall weiß?
Das Schreiben sollte ihn nicht dazu verpflichten, sondern das Erbe regeln. Verschweigen war seine eigene Entscheidung.
Das Problem ist, dass ich den letzten Wohnort meiner Großmutter nicht kenne..
Es reicht erst einmal auch ein früherer Wohnort -- mit der Dir zuletzt bekannten Anschrift schreibst Du das entsprechende Einwohnermeldeamt an und bittest um Hergabe der neuen Anschrift.
Niemand schuldet Auskunft, wenn ein Todesfall eintritt, erst recht nicht an Hinterbliebene, die zu der Verstorbenen lebzeitig keinerlei Kontakt hatten.
Nachvollziehbar, dass dein Onkel deine Mutter weder auf der Beerdigung sehen wollte noch bereit ist, den Nachlass mit ihr zu teilen bzw. einen Pflichtteil zu bezahlen, den sie nun abkassieren möchte.
Zum ersten schuldet er keinerlei Auskunft über die letzte Ruhestätte, zum zweiten kann er den Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten einschl. der Bestattungs- und mehrjährigen Grabpflegkosten während der Grabnutzungsdauer als nicht werthaltig darstellen, womit jeder Anspruch entfiele.
Auch ohne Kenntnis des letzten Wohnorts der Verstorbenen darf sie diesen Anspruch ihrem Bruder gegenüber jederzeit geltend machen. Er schuldet ihr als Erbschaftsbesitzer zwar Auskunft, aber bis auf die Guthaben auf Bankkonten, die für Schulden und Bestattung aufgewendet wurden, war oder ist einfach nichts weiter an Nachlassgegenständen mehr da, was er teilen oder zur Pflichtteilsquote ausbezahlen müßte :-)
Im Ergebnis: Deine Mutter sollte mit ihrem vermeidlichen Erbe oder Pflichtteil genau das tun, was sie mit der Erblasserin lebzeitig machte: Ignorieren. Da kommt auch nichts :-O
G imager761
Hätte man dann von offizieller Seite nicht meine Mutter anschreiben müssen als Erbberechtigte Person?