Pflichtteilsverzicht

3 Antworten

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Newcomers Antwort ist falsch. Der Bruder, der nicht auf seinen Pflichtteil verzichtet hat, hätte beim Tod des Vaters nur einen Geldanspruch als Pflichtteil, keineswegs einen Anspruch auf das Haus oder einen Anteil daran oder auf Anteil am übrigen Vermögen des Vaters. Es könnte nur sein, dass der Bruder verlangen könnte, bei der Berechnung der Höhe seines Pflichtteils den Wert des Hauses mit einzubeziehen. Das wäre der sogen. Pflichtteilsergänzungsanspruch, der aber 10 Jahre nach der Schenkung entfällt (sofern der Vater nicht einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht am ganzen Haus oder einem wesentloichen Teil daran.erhalten hat; dann fängt die 10-Jahresfrist erst mit dem Tod des Vaters an). Da der Pflichteil des Bruders als einem von vier Geschwistern höchstens 1/8 des Nachlasswertes in Geld betragen kann (da jeder 1/4 als gesetzlicher Erbe erhalten würde), sollte das nach dem Tod des Vaters verkraftbar sein.

Kristin2 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 13:22

Das hört sich schon sehr logisch an. Aber was ich nicht versteht, warum beim Tod des Vaters? Das Haus wurde ja meinem Mann überschrieben und der Vater hat nur ein Wohnrecht. Muss dann nicht mein Mann den Pflichtteil an seinen Bruder zahlen, der nicht verzichtet? Aber es ist gut zu wissen, das er keinen Anspruch auf das Haus oder einen Teil daran hat.

sergius  03.12.2011, 15:59
@Kristin2

Ja, gerade weil eben Ihr Mann das Haus bekommen und allem Anschein nach auch den Vater allein beerbt hat und deshalb der Bruder, der auf seinen Pflichtteil nicht verzichtet hat, "benachteilkigt" ist, kann er von Ihrem Mann als Erben seines Vaters den Pflichtteil verlangen, Die anderen Brüder haben ja wohl mit ihrem Verzicht auf den Pflichtteil auch auf ihr Erbrecht verzichtet ? Wenn das nicht der Fall ist, die Brüder also Miterben wurden, könnte der "böse" Bruder den Pflichtteil von allen Miterben gesamt.schuldnerisch verlangen, Hoffentlich klärt das Ihre Zweifel.

imager761  02.12.2011, 08:20

keineswegs einen Anspruch [...] auf Anteil am übrigen Vermögen des Vaters.

Das ist falsch und im nächsten Halbsatz auch gegenteilig dargestellt :-(

Der Bruder hat grds. e i n e n gesetzlichen Pflichtteilsanspruch an dem Reinvermögen am Todestag seines Vaters.

Dieses erbfallbezogene Reinvermögen wird allerdings ggf. fiktiv, also um die innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall verschenkten Vermögenswerte durch degressiven Schenkungswert erhöht berechnet und danach bemisst sich die Pflichtteilsforderung gegen die Erben insgesamt.

G imager761

sergius  03.12.2011, 15:52
@imager761

Verehrter Kollege imager. Ich habe geschrieben, dass keinesflalls ein Anspruch auf das Haus und das übrige Nachlassvermögen besteht, Diese Aussage ist 100%ig richtig, weil eben der Pflichtteilsanspruch allein auf Geld gerichtet ist. Das und nichts anderes habe ich dem Frager zu vermitteln versucht. Es wäre nett, wenn Sie diesem das bestätigen würden, damit er nicht verunsichert wird. Und auf den Ergänzungsanspruch habe ich wohl auch zutreffend hingewiesen. Wir wollen doch schließlich kein "Konkurrenzverhältnis" hier in Bezug auf die Wertigkeit unserer Antworten aufbauen - oder Sehen Sie das anders ? Ich fürchte, dass Sie dabei den kürzeren ziehen würden, weil ich mich im Erbrecht wirklich auskenne ! Schönen Sonntag morgen.

Der Pflichtteilsanspruch richtet sich immer nur in Geld gegen den Erben.

Unterstellt, das Haus gehörte beiden Eltern, kann der Pflichtteilsberechtigte jeweils beim Tod eines Schenkungsgebers dessen Anteil am Übertragungswert fordern (Pflichtteilsergänzungsanspruch, PTEA).

Allerdings nur, wenn der Schenkungsgeber innerhalb vom 10 Jahren seit Schenkung verstarb und nur degressiv, d. h. der Übertragungswert sinkt jährlich um 10% (Abschmelzungsmodell).

Der Forderungsanspruch wäre allerdings 10 jahre lang gestundet zu verlangen, wenn die Immobilie von deinem Mann (Euch) selbst genutzt und dann verkauft werden müsste, weil der PTEA anderweitig nicht aufzubringen wäre.

Einen dinglichen Anspruch, also Wohnrecht, Eigentumsanteil, Vermieterrecht, Mieteinnahmenansprüche u. dgl. hat er nicht, nur geldwerte Forderungsansprüche.

G imager761

wenn 2 Geschwister verzichtet haben, stehen den verbleibenden Geschwistern je 50% vom Haus zu!

imager761  02.12.2011, 08:41

wenn 2 Geschwister verzichtet haben, stehen den verbleibenden Geschwistern je 50% vom Haus zu!

Unsinn, eines der vier Kinder wurde von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, die anderen haben verzichtet und sind auch vom Pflichtteil ausgeschlossen :-)

Ein Sohn ist also Alleinerbe, der andere lediglich pflichtteilsberechtigt am Nachlass des Vaters, der dem Alleinerben zufällt.

G imager761

Kristin2 
Beitragsersteller
 01.12.2011, 21:01

auch wenn meinem Mann das ganze Haus und seinem Vater in einer Wohnung im Haus lebenslanges Wohnrecht geschrieben ist. Zu dem Haus gehört eine Landwirtschaft, die mein Mann übernommen hat. Trotzdem steht demjenigen der nicht unterschrieben hat etwas vom Haus zu? Und nicht nur der Geldwert?

newcomer  01.12.2011, 21:12
@Kristin2

der Pflichtteil auf alle Fälle da er nicht verzichtet hat. Wenn dieser mit Geld nicht abgegolten werden kann muss unter Umständen verkauft werden ausser beide bleiben dort wohnen

imager761  02.12.2011, 08:33
@Kristin2

Trotzdem steht demjenigen der nicht unterschrieben hat etwas vom Haus zu?

Nein.

Und nicht nur der Geldwert?

Doch.

Pflichtteilsansprüche sind nur in Geld von den Erben zu fordern: § 2303 (1) BGB :-O

Eigentlich logisch: Geschenkt ist geschenkt. Da kann niemand mehr Ansprüche stellen, denn das Haus gehörte danach eben einem anderen. Also können daran genausowenig Eigentumsansprüche gestellt werden wie an einem fremden Besitzer :-)

Wäre es ein Auto, kann doch niemand nach seinem Tod kommen und sagen: "Lass mich mal fahren, es gehörte mal meinem Vater" :-(

G imager761