BEkomme ich automatisch Nachricht wenn mein Onkel verstorben ist und ich erbberechtigt bin?
Mein Onkel (Bruder meines schon verstorbenen Vaters) ist verstorben. Mein Onkel war verheiratet, hatte aber keine Kinder. Außer mir lebt noch eine Schwester des Verstorbenen. Wir sind der Meinung ihm gehörte ein Haus und Grundstück (evtl. nur 1/2) Bekomme ich automatisch Nachricht vom Nachlassgericht? Oder muß ich einen Erbschein von mir aus beantragen? uwschulz
7 Antworten
Nur wenn es kein Testament gibt bist Du erbberechtigt. Dann würden die Geschwister erben, wenn die verstorben sind, wie Dein Vater, dann geht dessen Anteil auf dessen Kinder weiter. In diesem Falle würde Dich das Nachlassgericht automatisch ermitteln und benachrichtigen.
Wenn Dein Onkel z.B. seiner Schwester alles vermacht, dann erbt sie alleine. Man hat keine Ansprüche auf einen Pflichtteil, wenn man nicht selber Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte ist.
http://www.rechts-auskunft.de/Rechtsgebiete/Erbrecht/Pflichtteil/pflichtteil.html
Du bist natürlich auch erbberechtigt, wenn Du im Testament berücksichtigt wurdest. Auch dann wirst Du vom Nachlassgericht verständigt.
Ja, Du bekommst Beischeid!!!
Einfach gesagt und richtig. Dafür einen DH. Wenn Du erbst, wirst Du verständigt, wenn nicht, dann erbst Du auch nichts (weil z.B. ein Testament auf jemanden anders lautend da war und du ohnehin keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen kannst.
Sie sind genauso erbberechtigt wie Ihre Tante, da Sie in der Erbfolge an die Stelle Ihres verstorbenen Vaters treten, der zu gleichen Teilen wie Ihre Tante geerbt hätte. Ich würde mal beim zuständigen Amtsgericht - Nachlaßgericht - anfragen, ob ein Testament vorhanden ist oder gesetzliche Erbfolge eintritt. Einen Erbschein muß man immer beantragen, wenn man einen benötigt. Für Grundbuchzwecke wird er allerdings von Amts wegen ausgestellt.
DH für die richtige Antwort.
Wenn Du im Testament als Erbe namentlich erwähnt bist, wirst Du vom Nachlaßgericht benachrichtigt. Wenn nicht, dann wirst Du als Neffe kaum mit einem Pflichtteilanspruch Erfolg haben.
du wirst ohne Testament nichts erben! Die Schwester wird wohl Alleinerbe werden
Wenn es keine Abkömmlinge des Erblassers gibt und keinen Ehegatten, dann fällt das Erbe an dessen Eltern zurück. Wenn die auch schon verstorben sind, erben deren Kinder, also die Tante und die Abkömmlinge der anderen Geschwister, also auch uwschulz. Einen Pflichtteil kann er aber nicht fordern, das ist völlig richtig. Aber ohne vorh. Testament erbt er zusammen mit der Tante.
für Neffen gibt es auch keinen Pflichtanteil. Die Ehefrau (falls sie noch lebt) oder seine Schwester sind näher verwandt als du. Deshalb erbst du nichts, es sei denn du bist im Testament berücksichtigt