Mein Vater will mir den Hof nicht überschreiben, was kann ich tun?
Hallo, ich bin Mitte zwanzig und mein Lebensziel war es, den landwirtschaftlichen Betrieb meines Vaters zu übernehmen. Ich habe dementsprechend meine Ausbildung abgeschlossen,und danach einen ein Studium zum Betriebswirt Agrar absolviert, (es war alles mit meinem Vater abgesprochen). Es gibt keinen Tag an dem ich nicht auf dem Betrieb mithelfe, wohlgemerkt unentgeltlich. Ich habe zusätzliche noch eine andere Tätigkeit in einem anderen landwirtschaftlichen Bereich(der Wunsch meines Vaters....) Ich habe das alles gerne gemacht, immer mit dem Ziel vor Augen, dass der Hof eines Tages auf mich überschrieben wird. Mein Vater wird in einem Jahr 65 Jahre alt. Nun ist es aber so, das wir in den letzten Jahren durch Meinungsverschiedenheiten immer mehr aneinander geraten sin, und sprechen heute so gut wie garnicht mehr miteinander! Er deutet immer nur an, das ich den Hof nicht bekomme. Ich würde nur meinen Pflichtteil in anderer Weise bekommen. Hätte ich das alles gewusst hätte ich wahrscheinlich einen ganz anderen Weg eingeschlagen. Welche Möglichkeiten habe ich? Wie sieht das mit der landgüterordnung/höfeordnung aus?(komme aus Hessen und es sind mehr als 100ha vorhanden)
Habe ich in irgendeiner Weise eine Möglichkeit ein Vorpachtrecht in Anspruch zu nehmen?
11 Antworten
Bin bis vor kurzem auch vor dieser Situation gestanden. Mein Vater wollte auch nicht übergeben, noch schlimmer er wollte den Hof verkaufen. Es handelt sich dabei um knappe 200 Hektar. Doch nun ist er gestorben, ohne ein Testament zu machen. Unsere Fronten waren leider auch verhärtet, dennoch bin ich nicht beglückt über seinen Tod. Mach deinem Vater klar (falls ihr noch miteinander reden könnt) dass er sich nichts "ins Grab mitnehmen" kann. Habe noch 2 Geschwister die auch ihren Pflichteil bekommen sollen (doch wenn sie darauf bestehen kann ich auch nicht weiterwirtschaften (nach fast 15 Jahren Billigarbeit für unseren Betrieb). Führe wie weiter oben schon erwähnt Aufzeichungen deiner täglichen Tätigkeiten durch (vl. machst du dass ja auch schon). Mach deinem Vater klar, dass du nur den Hof in seinem Sinne weiterführen willst. Schlage ihm halt ein Wohnrecht vor, und es gibt ja auch ein Veräusserungsverbot (zumindest in Österreich) falls dein Vater Angst hat dass du denn Hof verkaufen würdest). Sehe ich natürlich auch so, dass dir der Hof nach solanger Arbeit und Ausbildung zustehen würde. Wünsch dir viel Glück und Erfolg.
Du kannst ihn nicht zwingen dir den Hof zu überschreiben.Du wirst das wohl akzeptieren müßen.Das einzige was du tun kannst, so gut wie möglich mit ihn auszukommen, und mit ihn zusammenzuarbeiten.Versetz dich einmal in seine Lage, vielleicht kannst du dann seine Entscheidung besser verstehen. Mit Egoismuß kommt man selten ans Ziel!
Die größte Schwierigkeit der Welt besteht nicht darin, Leute zu bewegen, neue Ideen anzunehmen, sondern alte zu vergessen.
Also Ich bin 14 Jahre alt und mein Vater (46) hat das Thema schon seit einem Jahr am laufen. Ich rate dir deine Sachen zu packen und dir einen eigenen Betrieb aufzubauen. Mit dem Land ist das so eine Sache... ist das Land Pachtland oder gehört es deinen Vater oder dir wenn es dir gehört kannst du es mitnehemn wohin du willst, ist es Pachtland kommt die Frage wer bezahlt die Pacht beziehungsweise auf wen läuft der Pachtvertrag da bringt es wahrscheinlich nur was wenn du versuchst den Verpächter zu überreden dich in den Pachtvertrag miteinzubinden so hast du wenigstens ein Recht auf das Land wenn aber das Land deinem Vater gehört kan man da nicht viel machen höchstens versuchen durch einen Tausch oder ein Druckmittel ( z.B. wenn dir die Kühe gehören drohst du sie zu verkaufen) an das Land zu kommen Bei weiteren Fragen an mich sende ne PN Hoffe ich konnte helfen LG Lea
Was kann er sonst machen mit Haus und Hof?
Sind noch andere Anwärter da? Verkaufen und das Geld verjubeln?
Es sind keine anderen Anwarter da
Sie haben keine Möglichkeit, eine Übertragung des Hofes auf Sie oder Ihre Erbeinsetzungzu verlangen und durchzusetzen. Jeder Mensch ist bis zu seinem Tode allein verfügungsberechtigt über sein Eigentum und unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen in Bezug auf seinen letzten Willen, es sei denn, er habe sich vertraglich gebunden. Insofern können Sie sich die Erbnachfolge nur sichern, wenn Sie mit Ihrem Vater einen Erbvertrag schließen, in dem er Sie ohne Rücktrittsvorbehalt zum Erben bzw. Hoferben einsetzt., Irgend einen Anspruch auf lebzeitige Hofübertragung haben Sie nicht. Die Höfeordnung, die für landwirtschaftliche Grundstücke gewisse Besonderheiten in Bezug auf die Erbfolge enthält (aber z.B. keinen Anspruch auf lebzeitige Übertragung !), gilt nur in den norrdeutschen Ländern,die bekanntlich eine historisch gewachsene Erbfolgeregelung haben, aber nicht in Hessen.