Heizkörperwechsel /-entfernung in Eigentumswohnung
Ich habe in meiner Eigentumswohnung bei der Renovierung des Badezimmers (3 m², fensterlos) den Heizkörper entfernen lassen. Der Ableser hat das Röhrchen mitgenommen und es taucht in der Jahresabrechnung noch auf. Das war kein Problem.
Bei der heutigen Renovierung aller anderer Zimmer wurden die anderen Heizkörper (waren knapp 40 Jahre alt und hatten bereits Rost angesetzt) durch meinen Bruder (Fachkraft) ausgetauscht. Und dabei wurden die Gasröhrchen abmontiert. Die müssen jetzt wieder dran.
Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.
In der Erklärung zum Sondereigentum steht drin: Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Hiernach gehören zum Sondereigentum insbesondere: ... 5. Anlagen und Einrichtungen innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentumer dienen. Danach stehen im Sondereigentum Elektroherde, Wasch- und Badeeinrichtung, Kücheneinrichtungen, Wandschränke, Garderoben, Heizkörper sowie die Zu- und Ableitungen der Versorgungs-, Heiz- und Entwässerungsanlagen jeder Art von den Hauptsträngen an, soweiot diese Gegenstände nicht wesentliche Bestanteile des Grundstücks im Sinne der §§93 bis 95 des BGBs sind.
Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.
4 Antworten
Die Zähler (Meßröhrchen) befinden sich im gemeinschaftlichen Eigentum, deshalb muß auch über die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, die Beauftragung zur Wieder-oder Neuanbringung der Zähler erfolgen, und zwar bei dem Heizkostenabrechnungsdienst, mit dem die Gemeinschaft einen entspr. Vertrag geschlossen hat.
Die Kosten dieser Maßnahme gehen, nach dem Verursacherprinzip, zu Deinen alleinigen Lasten.
Damit es bei der kommenden Jahresabrechnung zu keinen Unklarheiten kommt, ist es sowieso zweckdienlich, den Verwalter über die erfolgte, ersatzlose Entfernung von Zählern zu informieren, als auch -bei einer Neuanbringung- über diese sowie die alten Zählerstände.
Die Heizkörper wurden ausgetauscht. Die alten Röhrchen werden abgelesen. Vermutlich werden sie nicht wieder montiert, sondern die neuen Heizkörper ( abweichende Maße?) erhalten neue Röhrchen.
Der Verwalter sollte die Firma beauftragen, die Kosten übernimmst Du.
Wenn die Rechnung auf Deinen Namen ausgestellt wird, kannst Du den Arbeitslohn (ohne Material) in der Steuererklärung als "haushaltsnahe Dienstleistung" angeben.
Wichtig: Der Betrag muss überwiesen werden, keine Barzahlung.
Dein Bruder hat Recht. Dies darf nur das Unternehmen machen, welches die Röhrchen abliest. Denn mit diesem Unternehmen besteht ein entsprechender Vertrag bezüglich der Heizkostenabrechnung.. Und dazu gehört auch die Bereitstellungf der Röhrchen.
Allerdings sollte hier der Hausverwalter einen entsprechenden Auftrag erteilen. Denn er ist (als Hausverwalter) der andere Vertragspartner bei der Heizkostenabrechnung.
Ich habe im Moment ein ähnliches Problem mit der Ablesung der Röhrchen - bin daher auch mit diesem Thema beschäftigt.
da Verwalter die Abrechnung macht wäre es selbstverständlich das er über den NK im Mietvertrag einzeln aufgeschlüsselt sein müssen Vorgang Bescheid weiß. Meist geht die Beauftragunf auch über verwalter. meines Erachtens auch sinnvoll, da es sonst hiermit sodum und Gummorra gibt. Die Kosten musst du selbstverständlich übernehmen, denn die alten waren ja ok. Übrigens - wenn ihr noch die Verdunster habt rüstet bald um, denn ab nächsten jahr sind die nicht mehr gültig und die elektronischen haben enorme Vorteile, die zählen genauer und bei Funk muss niemand mehr zum Ablesen da sein. Was ein immer größeres problem wird und die Kosten erhöht.