Versicherung bei Schaden am Sondereigentum
In einer Eigentumswohnung gehören die Zu- und Ableitungen zu/von den Versorgungssträngen lt. Teilungserklärung zum Sondereigentum, d. h. dem Besitzer und nicht der Eigentümergemeinschaft. Konkret z. B. die Zuleitung von der Badewanne zum Fallrohr. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn dort z. B. Wasser austritt? a) für den eigenen Schaden b) für den Schaden in der darunter liegenden Wohnung c) für den Schaden am Gemeinschaftseigentum? Kompetente Leute, helft mir weiter! Danke schön!
4 Antworten
Das sieht der BGH aber ganz anders und seine Entscheidung hat Vorrang. Bis zur ersten Entnahme-/ bzw. ersten Abgabestelle ist die WEG zuständig und die leistet sich eine VGV (die ja auch von den ET bezahlt wird!) und die ordnet Leitungswasserschäden am ganzen Gebäude. Alles ganz einfach.
Im Schadensfall gilt das Verursacherprinzip. Das heißt in deinem Fall: Demjenigen dem das Stück Leitung gehört das letztendlich den Schaden verursacht hat haftet. Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall: Die Wasserleitung bis zur Wasseruhr gehörte der Stadt bzw. dem Versorger und für alles ws nach der Wasseruhr kommt bin ich als Hauseigentümer verantwortlich. Zum Glück war das Leck nicht auf meiner Seite der Wasseruhr. Ist der Fall nicht eindeutig klar oder der Besitzer hat andere Vorstellungen als du, würde ich auf jeden Fall schon mal vor ab deine Versicherung informieren, die ggf. von sich aus einen Gutachter beauftragt. Das ist nicht unüblich wenn mit hohen Kosten zu rechnen ist. Leider sind solche Sachen manchmal sehr arbeitsintensiv und dementsprechend teuer. Nach einem Anruf bei der Versicherung hat man aber zumindest schon mal ein beruhigendes Gefühl, weil man sich gekümmert hat.
Viel Erfolg
Sie verwechseln da Äpfel mit Birnen! Die Frage richtet sich nach einem Schaden im Sondereigetum und nicht vor oder hinter der Wasseruhr des Versorgers! Diese Schäden innerhalb des Gebäudes, also hinter der Uhr des Versorgers unterliegen der Gebäudeversicherung der Wohungseigentümergemeinschaft!
Rohrbrüche und deren vollständige Kosten der Behebung z.B. sind auch innerhalb des Sondereigentums durch die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft abgedeckt. Melden Sie den evtl. Schaden dem Verwalter zur Weiterleitung an den Gebäudeversicherer.
Hallo JayJay47,
das ist relativ einfach:
in aller Regel hat die WEG eine Gebäude-Leitungswasserversicherung. In dieser ist nicht abgegrenzt was Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist, vielmehr gelten darüber alle Zu- und Ableitungsrohre sowie die Rohre der Heizungsanlage versichert. Das heißt, für alle Schäden an den Rohren sowie am Gebäude kommt im Rahmen der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen die Gebäude-Leitungswasserversicherung auf - eben auch am Gemeinschaftseigentum. Darüber, welchen Versicherungsumfang Euer Gebäude genau genießt, kann der Verwalter Auskunft geben der für eine ausreichende Absicherung des Gebäudes zu sorgen hat.
Den Schaden am eigenen Hausrat übernimmt im Rahmen der Bedingungen die Hausratversicherung.
Den Schaden in der darunter liegenden Wohnung übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (falls ein Verschulden vorliegt), die ebenfalls und mit ziemlicher Sicherheit von der WEG für das gesamte Gebäude abgeschlossen worden sein dürfte (Verwalter fragen). Falls ein Verschulden der WEG zu verneinen ist hat der Nutzer der darunter liegenden Wohnung keinen Schadenersatzanspruch, aber hoffentlich ebenfalls eine Hausratversicherung, die den Schaden im Rahmen der Bedingungen übernehmen dürfte. Ohnehin sollte er den Schaden lieber dieser Versicherung melden, da er dann Neuwertentschädigung erhält - der Hausratversicherer geht dann in Regreß beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer.
In den seltenen Fällen, wo den Wohnungseigentümer ein Verschulden trifft, tritt dessen Privathaftpflichtversicherung ein.