Schornsteinfeger und Eigentumswohnung?
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahre eine Eigentumswohnung mit eigener Gasheizung gekauft. Die Verkäuferin sagte mir, dass ich die Firma zur Wartung der Heizung einmal jährlich beauftragen müsse. Der Schornsteinfeger komme einmal jährlich automatisch.
Die Heizungsfirma hat im Herbst die Heizung gewartet und auch einige Messswerte ermittelt. Der Schornsteinfeger hat sich bisher aber nicht bei mir gemeldet und war nicht in meiner Wohnung.
In der Hausgeldabrechnung für das vergangene Jahr sind Schornsteinfegergebühren ausgewiesen. Muss der Schornsteinfeger gar nicht in meine Wohnung und ist somit alles erledigt? Oder muss ich noch separat einen Schornsteinfeger für meine Gasheizung beaufragen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
5 Antworten
Der Schornsteinfeger muss Deine Gasheizung gesehen haben. Denn er muss beispielsweise die Abgaswerte durchgemessen haben.
Danke für Deine Antwort?
Reicht es nicht aus, wenn die Abgaswerte im Rahmen der Heizungswartung von der Firma gemessen werden? Die Firma hat mir einen kleinen Zettel mit Abgaswerten hinterlassen.
Ich versuche Deine Frage mal in einzelne Teile zu zerlegen:
eine Eigentumswohnung mit eigener Gasheizung gekauft.
Der Begriff dafür ist Etagenheizung (obwohl Etagenheizung auch noch in anderen Zusammenhängen verwendet wird).
Die Verkäuferin sagte mir, dass ich die Firma zur Wartung der Heizung einmal jährlich beauftragen müsse.
Ja und Nein. Genau genommen gibt es keine Verpflichtung eine Firma zu beauftragen aber bei einer Gasheizung sind bestimmte Nachweise zu erbringen. Dazu ist ein Sachkundenachweis des Ausführenden erforderlich und eine Firma (gehen wir in diesem Fall davon aus, dass eine Firma seriös ist) ist auch "versichert", falls ein Mitarbeiter der Firma einen Fehler übersieht oder macht. Von daher kommt man nicht darum herum eine Firma mit der jählichen Wartung (die auch die Prüfung bestimmter Komponenten beinhaltet) zu beuaftragen.
Der Schornsteinfeger komme einmal jährlich automatisch.
Auch hier gilt Ja und Nein.
Als Erstes gilt: Der Bezirksschornsteinfeger ist nur für die Betriebgebehmigung der Anlage, für die Festlegung der Fristen und für deren Überprüfung zuständig.
Zweitens: Für die vom Schornsteinfeger vor Ort auszuführenden Arbeiten kann man sich theoretisch inzwischen auch einen beliebigen anderen Schornsteinfeger (oder Jemanden, der nachweislich die Qualifikation und Anerkennung besitzt) bestellen.
Aber, in der Praxis greift man bei kleinen Anlagen auf den Bezirksschornsteinfeger für Beides zurück. Wichtig: Dafür muss dem Bezirksschornsteinfeger aber ein Auftrag erteilt werden. Automatisch passiert nur das unter "Erstens" genannte.
Der Schornsteinfeger hat sich bisher aber nicht bei mir gemeldet und war nicht in meiner Wohnung.
Dazu rate ich Dir Folgendes: Lass Dir unbedingt von der Verkäuferin den letzten Feuerstättenbescheid aushändigen (mindestens eine Kopie). Daraus kannst Du alle Fristen und notwendigen Termine und die damit verbundenen verpflichtenden Arbeiten entnehmen. Juristisch nicht ganz korrekt aber in der Praxis gängig: Der Feuerstättenbescheid der Heizung ist so etwas wie die Betriebsgenehmigung. Aus dem Feuerstättenbescheid geht auch hervor, wer der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist. Falls bereits Fristen abgelaufen sind, setze Dich unbedingt mit dem Bezirksschonsteinfeger in Verbindung und - unabhängig davon - teile ihm vor allem mit, dass Du der neue Eigentümer bist.
In der Hausgeldabrechnung für das vergangene Jahr sind Schornsteinfegergebühren ausgewiesen.
Wie schon in einer Antwort hier steht, frage den Verwalter. Unter Umständen gibt es im Bereich des Gemeinschaftseigentums prüfpflichtige Anlagen, für die der Bezirksschonsteinfeger zuständig ist. Von daher ist es nicht ausgeschlossen, dass Du über die Hausgeldabrechnung entsprechende Kostern tragen musst und selber aber für Deine Etagenheizung die Gebühren natürlich auch noch zu tragen hast (die Du dann auch direkt an den Bezirksschornsteinfeger entrichten musst).
Hallo Sally,
Rückfragen: Woher kommt Dein Warmwasser, aus Deiner Heiztherme oder Zentral aufbereitet? Gibt es noch einen "allgemeinen" Wärmeerzeuger, welcher irgendwie "befeuert" wird?
Dein Gerät, in Deiner Wohnung, wird und muss auch in Deiner Wohnung geprüft werden. Wenn keiner da war, dann kommen die Kosten woanders her.
Ein Telefont mit dem Verwalter kann es schnell aufklären.
Gruß Dietmar
der Schornsteinfeger muß definitiv einmal im Jahr kommen,sollter er nicht da gewesen sein mußt du ihn selbst kontaktieren,soltest du eine neue Feuerstätte haben in dem Fall eine Gaßheizung muß zuerst der Bezirksschornsteinfeger kommen Abnahme machen das heißt neu Instalation einer Feuerstätte
frage einfach den verkäufer oder den verwalter der wohungen?
das ist überall anderes geregelt?