Wer zahlt Reparatur und Material nach Wasserschden an der Holzdecke?
Hallo, mir ist folgendes passiert: Ich wohne mit meinem Bruder in unserem gemeinsamen Zweifamilienhaus. Er hat nun sein Bad durch eine Firma renovieren lassen. Dabei hat die Firma nun einen Wasserschaden durch das nicht richtige Anbringen einer Muffe/Dichtung verursacht. Dadurch lief Wasser durch die Decke, die an meiner Holzpanelle und an der Decke einen Schaden verursacht hat. Die Paneelen sind aufgequollen und wurden von uns nach Feststellung des Schadens auch auf dem betroffenen Stück rausgerissen. Wir reden von 10 Paneelen, diese sind ca. 22 Jahre alt und der Flur hat ca. 15 qm. Diese Paneelen gibt es nicht mehr zu kaufen. Die Firma hat den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet. Diese rief gerade an und sagte, dass Sie einen Gutachter vorbei schicken, der sich alles anschaut. Die Aussage des Versicherungsvertreters war allerdings schon, dass ich lediglich einen kleinen Betrag bekomme, da ich ja nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert ersetzt bekomme. Ich kann eine Decke nicht selbst einbauen und müsste dazu eine Firma beauftragen, wer zahlt diese Kosten? Wer zahlt die Kosten für das rausmachen der Paneelen und zusätzlich müsste noch ein Schrank ab- und wieder aufgebaut werden! Wie soll ich mich gegenüber der Versicherung verhalten, wenn diese mir nur den Zeitwert anbieten und keinerlei Reparaturkosten übernehmen? Über Antwort würde ich mich sehr freuen, besten Dank
6 Antworten
Nun, das ist bei jedem Haftpflichtschaden so. Wenn Dir jemand in Deine Rostlaube fährt, die keine Chance bei der nächsten TÜV-Prüfung hat, dann kriegst Du im Prinzip auch nicht genug Geld, um Dir ein anderes Auto zu kaufen. Deine Holzdecke ist 22 Jahre alt. Welchen Wert soll die denn noch haben? Und vor allem: Wo soll man gebrauchte Paneele kaufen können, um den tatsächlichen Schaden zu ersetzen? Eventuell fällt die Entschädigung hoch genug aus, daß eine Renovierung ohne Holz möglich wäre?
Auch wem die nur den zeit wert anbieten müssen sie die repearturkosten auch übernehmen!Darauf würde ich achten!
Die Aussage des Versicherungsvertreters war allerdings schon, dass ich
lediglich einen kleinen Betrag bekomme, da ich ja nicht den Neuwert,
sondern den Zeitwert ersetzt bekomme.
Lass Dich bloß nicht ins Boxhorn jagen !
Natürlich will die Versicherung sparen, aber das darfst Du nicht zulassen.
Melde den Schaden Deiner Gebäudeversicherung
Die ist in erster Instanz für die (Wasser-)Schäden am Wohngebäude verantwortlich. Für Schäden am 'Inventar' ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier den Schaden melden !
Die Gebäude-/Hausratversicherung hält sich dann an den Verursacher. Damit solltest Du dann nicht mehr viel zu tun haben ...
Hier ist ein versicherter Leitungswasserschaden entstanden. Den solltest Du Deiner Gebäudeversicherung und - falls auch Inventar betroffen ist - Deiner Hausratversicherung melden. Beide Versicherungen regulieren zum Neuwert!
Der (oder die) Sachversicherer werden anschließend, da der Schaden hier schuldhaft von einer Firma verursacht wurde, diese in Regress nehmen und sich von deren Haftpflichtversicherung dann wenigstens den Zeitwert zurückholen.
Das hier beschriebene Vorgehen ist auf jeden Fall der für Dich günstigere Weg, denn vom Schadenverursacher / dessen Haftpflichtversicherer könntest Du tatsächlich nur zum Zeitwert entschädigt werden.
Das ist doch Käse. Die wollen dich nur drücken. Die schadenverursachende Firma ist voll für den Schaden verantwortlich, ob die Versicherung nun (teilweise) zahlt oder nicht.
Der Geschädigte darf aber doch auch nicht geschädigt zurückbleiben, oder?!
Richtig. Aber beschädigt wurde eine gebrauchte Holzdecke - und gebrauchte Holzdecken sind nun mal nicht viel wert. Es war ja nicht die Holzdecke aus dem Schloss von Versailles. Der Ersatz muß nicht so weit gehen, daß der Geschädigte später mit etwas Besserem dasteht als vor dem Schaden, denn der Geschädigte darf sich am Schadenersatz nicht bereichern.