Heizkostenverteiler bei Austausch der Heizkörper in einer WEG
Hallo Zusammen, wir mussten in unserer Eigentumswohnung einen Heizkörper installieren, der von unserem Vorbesitzer ersatzlos entfernt wurde, obwohl dies lt. WEG nicht statthaft ist. Als Folge wurde auch der Heizkostenverteiler von Brunata am neuen Radiator installiert. Die Kosten für die Verdunstungsmessung wurden uns vom Verwalter in Rechnung gestellt. Der Verwalter argumentiert, dass die Heizkostenverteiler zwar grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind, aber wir Veranlasser der Maßnahme waren. Wir sind der Meinung, dass wir die anteiligen Kosten für Anfahrt und Arbeit bezahlen würden, aber den Heizkostenverteiler nicht, da dieser immer Gemeinschaftseigentum ist. Wer kann uns sagen, ob der Verwalter Recht hat, oder wir?
3 Antworten
Hallo tapri, gutes Beispiel, denn die Fenster als Gemeinschaftseigentum muss ich zwar putzen, aber nicht kaufen und bezahlen. Wir sind ja bereit, die Anfahrt und Abfahrt zu bezahlen, also das sogenannte putzen. Aber warum muss ich diesen Heizkostenverteiler als Bauteil bezahlen, der Gemeinschaftseigentum ist?
das ist wie mit den Fenstern, sie gehören zum Gemeinschaftsgut, aber putzen muss man sie doch selber. das selbe ist mit den Heizkörpern. Final ist das eine Sache die du mit den Vorbesitzern klären müsstest, nicht mit der Eigentümergesellschaft
Der Verwalter. Es lohnt nicht deswegen zu streiten. Ihr hättet ihn im Rahmen der jährlichen Ablesung montieren lassen können.