Rohrverstopfung in Eigentumswohnung - wer muss zahlen?
Guten Morgen,
folgender Sachverhalt: Eine Freundin von mir hat vor ca. 1 Monat die Eigentumswohnung von ihrem Opa übernommen, wohnt allerdings seit über 2 Jahren in dieser Wohnung.
Nun kam es im Mai diesen Jahres zu einer Verstopfung durch Haar- und Fettablagerungen (genauer Wortlaut der Rechnung Rohrreinigungsfirma : Küchenanschlussleitung Wohnungsintere Sammelleitung bis Fallrohr gefräst).
Jetzt stellt die WEG, also der Verwalter die Rechnung an den Opa meiner Freundin mit der Begründung, dass es sich um eine wohnungsintere Leitung handelt und nicht um eine Gemeinschaftliche Leitung.
Ob die Gebäudeversicherung Verstopfung miteingeschlossen hat wissen wir. Ein Wohnungsschutzbrief besteht auch nicht.
Muss der Opa die Rechnung ( 191 Euro) wirklich selber zahlen?
10 Antworten
Ja leider außer der hat eine Versicherung der das übernimmt oder bei der Haushalts Versicherung nachfragen
Ne die Haushaltsversicherung sichert sowas nicht ab. Nur ein sog. Wohnungsschutzbrief und der besteht nicht.
Aber danke ;)
Der Verwalter schreibt ja, dass es eine Wohnungsinterne Leitung ist. Also gehört diese Leistung zum Privateigentum des Großvaters. Somit muss er zahlen. Wenn es eine Wohnungsexterne Leitung gewesen wäre, dann hätte die Eigentümergemeinschaft zahlen müssen, da das dann Gemeinschaftseigentum gewesen wäre.
Der Verwalter hat die Kosten ja nicht. Die Kosten hätte dann die Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter hätte also nichts davon. Dann sollte man halt bei der Firma anrufen und nachfragen wo die Verstopfung war.
Ganz einfach:
Alles bis zum Fallstrang gehört zum Sondereigentum (also zur Wohnung), alles ab Fallstrang gehört zum Gemeinschaftseigentum,
Gibt es also eine Verstopfung (oder was auch immer) innerhalb des Sondereigentums, zahlt dafür auch der entsprechende Eigentümer. Eine Gebäudeversicherung greift demnach auch nicht.
Ansonsten gibt die Teilungserklärung Aufschluss darüber, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche nicht.
Hier muss tatsächlich der Eigentümer oder Mieter bezahlen. Du würdest Dich ja auch bedanken, wenn Du einen Teil einer Reparatur bezahlen sollst, die in der Nachbarswohnung notwendig ist. Es ist eine reine Wohnungssache und betrifft in keiner Weise die Allgemeinheit.
Ja. Wer soll es sonst bezahlen?
nur weil der Verwalter das schreibt um die Kosten abzuwaelzen muss das so nicht stimmen :)