Rohrverstopfung in Eigentumswohnung - wer muss zahlen?

10 Antworten

Ja leider außer der hat eine Versicherung der das übernimmt oder bei der Haushalts Versicherung nachfragen

BrokenAngell 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 08:39

Ne die Haushaltsversicherung sichert sowas nicht ab. Nur ein sog. Wohnungsschutzbrief und der besteht nicht.

Aber danke ;)

Der Verwalter schreibt ja, dass es eine Wohnungsinterne Leitung ist. Also gehört diese Leistung zum Privateigentum des Großvaters. Somit muss er zahlen. Wenn es eine Wohnungsexterne Leitung gewesen wäre, dann hätte die Eigentümergemeinschaft zahlen müssen, da das dann Gemeinschaftseigentum gewesen wäre.

Metahawk  01.08.2014, 08:43

nur weil der Verwalter das schreibt um die Kosten abzuwaelzen muss das so nicht stimmen :)

Bimmelbommel  01.08.2014, 08:46
@Metahawk

Der Verwalter hat die Kosten ja nicht. Die Kosten hätte dann die Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter hätte also nichts davon. Dann sollte man halt bei der Firma anrufen und nachfragen wo die Verstopfung war.

Ganz einfach:

Alles bis zum Fallstrang gehört zum Sondereigentum (also zur Wohnung), alles ab Fallstrang gehört zum Gemeinschaftseigentum,

Gibt es also eine Verstopfung (oder was auch immer) innerhalb des Sondereigentums, zahlt dafür auch der entsprechende Eigentümer. Eine Gebäudeversicherung greift demnach auch nicht.

Ansonsten gibt die Teilungserklärung Aufschluss darüber, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche nicht.

Hier muss tatsächlich der Eigentümer oder Mieter bezahlen. Du würdest Dich ja auch bedanken, wenn Du einen Teil einer Reparatur bezahlen sollst, die in der Nachbarswohnung notwendig ist. Es ist eine reine Wohnungssache und betrifft in keiner Weise die Allgemeinheit.

Ja. Wer soll es sonst bezahlen?