Garagentor lackieren Gemeinschaftseigentum?
Wir haben 4 Garagen unter dem Haus und 5 Stellplätze hinter dem Haus. Nun sollen die 4 Garagen tote lackiert und anschließend gestrichen werden. Kann mir jemand ganz genau sagen wer das Lackieren und anstreichen bezahlen soll? Ich vermute die Garagentore sind Sondereigentum? Bevor wir den Maler jetzt bestellen brauche ich bitte genaue Infos. Der Verwalter sagt er meldet sich wenn er es weiß? Wir wollen den Maler aber in einer Woche beauftragen. Verträgt nun die Kosten ? Von den 9 Eigentümern haben 4 eine Garage.
1 Antwort
Ziemlich verworren geschrieben. Also auch eine unklare Antwort. Du solltest schon wissen was Sondereigentum ist in Deiner Anlage: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondereigentum
Das Tor kann nur dann SE sein wenn es die Garage auch wäre, was ich aber so nicht üblich finde.
Lackieren und anstreichen: Das ist quasi das Gleiche. Das eine beschreibt den Auftrag der Farbe (lackieren) das Andere auftragen von Farbe mittels Pinsel oder Rolle. Kurzum doppelte Bezeichung.
Das Garagentor kann wie eine Wohnungstüre verstanden werden. Je nachdem wie das geregelt ist, sollte es auch dort verstanden werden. Es kann sein, dass es wünschenswert ist, dass die Koordination die Hausverwaltung übernimmt, damit nicht alle Parteien etwas anderes machen und unnötig das Gesamtbild zerstört wird. Man stelle sich 20 Garagen vor und alle 20 Parteien machen etwas anderes oder in anderer Farbe. Eine Umlage erfolgt dann auf Alle und nicht einzeln.
Alles klar. Kein Problem. Ich meine Du meintes "entlacken" das ist das Entfernen des alten Lackes.
Nimm mein Beispiel und starte Verhandlungen mit der Verwaltung. Es macht sehr viel Sinn, dass nicht alle Garagenbesitzer eine andere Farbe benutzen. Wenn Garage in der Teilungserklärung steht als "Garage" dann ist das Garagentor ein Teil der Garage und darin enthalten oder es hätte explizit herausgenommen werden müssen.
Ja genau es heißt entlacken. Also muß jeder selber zahlen der eine Garage hat ? Weil Balkon auch drin steht und da muste man nicht mitbezahlen. Ist schwierig mit dem Garagentor. Ein anderer Eigentümer will das nicht machen ,Nur wenn die Mehr weit sagt ja dann wird es schwierig.
Sorry, da ich keine Deutsche bin,kann ich mich nicht immer so verständlich ausdrücken :-( tut mir leid. In Teilungserklärung steht nur neben den Miteigentumsanteil verbunden mit die Auflistung der Wohnung und aus was das besteht sowie Balkon und Garage. Von Tor steht da nichts. Der Balkon wurde auch schon gemacht und das hat die Gemeinschaft bezahlen müssen.