Meine Mutti liegt im Pflegeheim kann der Betreuer meiner Mutti ihr Haus verkaufen?
Meine Mutti liegt nach einem Schlaganfall im Pflegeheim mein Vatikan ist vor zwei Jahren gestorben
Meine Mutti hat ein Haus wo ich und mein Bruder mit im Grundbuch stehen mit dem Pflichtanteil vom Erbe meines Vatis.
Nun hat mein Bruder und der Betreuer meiner Mutti vor dasHaus zu verkaufen weil angeblich ihr Geld nicht ausreicht um das Pflegeheim und andere Sachen zu begleichen obwohl sie Pflegestufe drei hat.
Dürfen die das obwohl ich mit meinen Pflichtanteil mit im Grundbuch stehe
11 Antworten
Zunächstmal ist es nicht so ungewöhnlich das Rente und Pflegegeld nicht für das Pflegeheim reichen.
Wenn der Pflichtteil als Geldforderung im Grundbuch eingetragen ist, verhindert das nicht einen Verkauf. Ein Grundbucheintrag mach ein Recht aber dinglich, d.h. es richtet sich nach den Verkauf auch an den neuen Eigentümer.
Anders wäre es zu bewerten, wenn es sich um einen Erbteil gehandelt hat ( weil sie von Ihrem Vater nicht enterbt wurden ) und sie als Miteigentümer im Grundbuch stehen. In diesen Fall könnte nur der Eigentumsanteil ihrer Mutter verkauft werden. Ein Miteigentumsanteil ist allerdings schwer bis gar nicht verkäuflich. Zwangsweise bliebe nur die Teilungsversteigerung.
Es ist allerdings so, das sie selbst ein wirtschaftliches Intresse daran haben, das wenn verkauft wird, auch ein maximal möglicher Preis erzielt wird.
Denn zum einen sind sie gesetzlicher Erbe ihrer Mutter und profitieren in jeden Fall von einen größeren Nachlass. Zum Anderen sind sie unterhaltspflichtig gegenüber Ihrer Mutter. Wenn das Geld alle ist, wird sich das Sozialamt dann wegen der Unterhaltspflicht an Sie wenden.
Insoweit müßten sie auch bei einen Miteigentumsanteil bei einen Verkauf aus Eigeninteresse mitmachen.
Meines Wissens nach müssen nicht nur alle Miteigentümer, die mit im Grund-buch stehen, nicht nur informiert werden, es muss auch deren Zustimmung zum Verkauf vorhanden sein.
Bei Pflegestufe 3 wird ihre Rente nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Der Eigenanteil ist dann sehr hoch. Allerdings musst Du mitzustimmen, wenn Du im Grundbuch stehst. Lass Dich von einem Anwalt beraten, bevor Du zustimmst.
Ja, ist korrekt. Wenn Deine Mutter Hausbesitzerin ist und Pflege braucht muss zuerst ihr Vermögen verbraucht werden bevor das Amt die Kosten übernimmt. Dazu gehört auch dass Besitz verkauft werden muss.
Natürlich könnt ihr das umgehen indem ihr Kinder Eure Mama selbst Zuhause pflegt oder die Kosten fürs Pflegeheim zahlt.
Wenn deine Mutter, dein Bruder und du im Grundbuch als Eigentümer stehen, wird deine Zustimmung ( und die deines Bruders) zum Verkauf benötigt.
Einen Wert des Hauses hast du ja bereits, dieser wurde vermutlich bereits auf Veranlassung des Betreuers ermittelt. Daher schließt sich deine andere Frage nicht aus. Du kannst immer noch als Käufer in Frage kommen, wenn du den Anteil deiner Mutter und den deines Bruders ausbezahlen kannst. Du musst nur berücksichtigen welcher Zeitraum der anfallenden Pflegekosten mit dem Kaufpreisanteil deiner Mutter gedeckt ist. Sollte dieses Geld verbraucht sein und deine Mutter lebt noch, müssen du und dein Bruder den Fehlbetrag aufbringen.
Ist dein Pflichtteil nur als Geldanspruch im Grundbuch als Recht gesichert und du kannst das Haus nicht selbst kaufen, wird dir vermutlich ein Anteil des Kaufpreises gezahlt, damit das Recht gelöscht werden kann.
Übrigens, das Geld deiner Mutter reicht nicht, weil sie in Pflegestufe 3 ist. Je höher die Pflegestufe, desto teurer auch die Kosten im Pflegeheim.