Wenn Mutter ins Pflegeheim muß, ist das Haus dann weg?
Sie hat es mir und meiner Schwester vor kurzem überschrieben, nun kann es sein, dass sie in ein Pflegeheim muß, aber ihre Rente reicht nicht ganz aus. Müssen wir das Haus zurückübertragen und muß sie das dann verkaufen oder dürfen wir Erben das Haus behalten?
7 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass Eure Mutter bereits eine Pflegestufe hat. Falls nicht, dann informiert Euch bitte, welche Pflegestufe Eurer Mutter zusteht, denn hieraus ergeben sich entsprechende Zuschüsse der Pflegekassen. Wenn ansonsten die Rente Eurer Mutter für die Heim- bzw. Pflegekosten nicht ausreicht, dann wird man sich zunächst an ihr sonstiges Vermögen halten, z.B. Sparbücher, sonstiger Besitz. Auch das überschriebene Haus fällt darunter, wenn die Überschreibung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Da Euch das Haus ja erst vor kurzem überschrieben wurde, kann man rechtlich derzeit durchaus von Euch verlangen, den Wert des Hauses zur Abzahlung von Pflegeleistungen bereitzustellen. Verkaufen müsst Ihr das Haus dazu nicht unbedingt, solange es Euch möglich ist, die finanziellen Mittel anderweitig aufzubringen. In jedem Fall empfehle ich Euch ein ausführliches Informationsgespräch z.B. bei der Verbraucherberatung oder noch besser mit einem auf Pflege- oder Erbrecht spezialisierten Anwalt. Alles Gute!
Super, die Antwort hilft mir. Das mit der Pflegestufe werd ich mal in die Wege leiten. Dann könnts schon reichen. Hab ich mir fast gedacht, daß es da eine Zeitspanne gibt, in der die noch ans Haus können. Aber nun weiß ich Bescheid. Das hilft mir echt weiter. Vielen Dank.
Ihr dürft das Haus natürlich behalten. Es kann aber gut sein, dass Ihr für den Differenzbetrag aufkommen müsst, zwischen den Kosten des Heimes und der Rente Eurer Mutter.
es gibt eine bemessungsgrenze glaube bei ca. 200.000 euro wenn immobilien im spiel sind
nun kann es sein, dass sie in ein Pflegeheim muß, aber ihre Rente reicht nicht ganz aus.
Das ist sogar bestimmt so: Die Pflegekasse zahlt max. 1.550 €, ein Pflegeplatz kostet aber Minumm 2.500 € bis 3.900 € bei PS III Härtefall, im manchen BL soger erheblich mehr :-O
Da könnt ihr euch ausrechnen, wie lange eigene Rente, Sparzinsen und sonstiges noch vorhandenes Vermögen reicht.
Danach seit ihr elternunterthaltsverpflichtet. Könnt ihr die Differenz der Pflegeheimkosten nicht zahlen, gilt genau das:
Müssen wir das Haus zurückübertragen
Es beseht vorrnagig der Sozialhilfe ein Rückübertragungsanspruch der Schenkung aus Rechtsgrund Verarmung. Den setzt das Amt auch gegen den Willen der Beteiligten durch.
dürfen wir Erben das Haus behalten?
Nein. Selbst wennn 10 Jahre nach der Schenkung eine lebzeitige Rückabwicklung scheitert, das Sozialamt hat einen Übetragungsanspruch im Erbfall und kann zurecht gezahlte Sozialhilfe damit ersetzt verlangen.
G imager761
Danke für die ausführliche Info. Die hilft mir echt. Und nach Deinen Angaben reicht dann die Rente + Pflegestufe sogar um das Pflegeheim zu bezahlen.
Wenn ihr das Pflegeheim bezahlt, die Kosten die über dem liegen was eure Mutter bezahlen kann,dürft ihr alles behalten.