Garage getrennt vom Haus (Beides im Grundbuch) verkaufen / überschreiben

2 Antworten

Sie können in einem notariellen Kaufvertrag die Garage, die auf einem gesonderten Flustück steht, mit diesem Flurstück verkaufen, soweit nicht in der Abtl. II des Grundsbuches hinsichtlich des Verkaufes der Garage alleine eine Beschränkung eingetragen wurde, die nur mit Zustimmung anderer Beteiligter gelöscht werden kann.

wenn das so im Bebauungsplan steht dass eine Garage vorhanden sein muß, dann ist das so! Wenn du die Garage abtrennen willst, muß das Grundstück geteilt werden. Erst danach kann es separat verkauft werden. Ansonsten könnte man noch eine Teilungserklärung machen für das Gesamtgrundstück. Dann wären alle Eigentümer des Gesamtgrundstückes mit jeweiligen Sondereigentum

Partytreff 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 13:47

Danke für die schnelle Antwort. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob es rechtlich geht. Ich habe auch einige von meinen Bekannten befragt. Es gibt so was wie Baulast und wenn die Garage in Baulastkataster eingetragen ist, dann darf sie nicht vom Haus getrennt werden, weil wenn später das Haus verkauft wird, muss dann die Garage oder einen/zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Ich muss wohl erstmal Bauordnungsamt anrufen und danach nachfragen. Wenn die Garage als Baulast eingetragen ist, dann weiss ich nicht, wie ich aus dieser Situation raus bin, da nach einer Vereinbarung muss ich die Garage auf jemand anderen übertragen.

Mismid  11.12.2012, 14:45
@Partytreff

Vereinbarungen zum Erwerb einer Immobilie müssen immer notariell gemacht werden sonst sind sie unwirksam! Daher ist auch die Aussage, es müsse übertragen werden hinfällig.