Was muss beim Hausverkauf meiner Mutter beachtet werden?
Meine Mutter ist vor kurzem in ein Pflegeheim gekommen. Sie besitzt eine Doppelhaushälfte. Diese steht jetzt leer und muss demzufolge verkauft werden. Meine Mutter hat Demenz. Meine Schwester hat eine Vorsorgevollmacht. Gibt es rechtliche Vorschriften bzw. Schritte, die beim Hausverkauf zu beachten sind. Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall. Übrigens das Vermögen, das bei dem Hausverkauf erzielt wird, soll auf ein Konto meiner Mutter überschrieben werden. Mein Schwager sagt z.B., dass über den Verkauf in jedem Fall ein Vormundschaftsgericht zu informieren ist, welches den Verkaufspreis prüft.
5 Antworten
Warum wollt Ihr das Haus überhaupt verkaufen ? Wenn Ihr es vermieten würdet wären auch langfristig die Kosten eurer Mutter gedeckt. Und meiner Ansicht nach sollte ein Verkauf immer erst an letzter Stelle in Bedracht kommen.
Also zuerst einmal frage ich mich, wieso ihr eure Mutter ins Pflegeheim abgeschoben habt - sicher weils der für euch bequemere Weg ist? Ich habe meinen Vater bis zu seinem leider zu frühen Tod zu Hause gepflegt - das kann man alles organisieren - und er war Stufe 3! Die Pflegeheime können und wollen niemals die Betreuung bieten, als die eigenen Angehörigen. Nun zur Frage :-) Der Wert des Hauses - vorausgesetzt es läßt sich zu einem vernünftigen Preis verkaufen - geht sicherlich für die Pflegekosten komplett drauf. Da hat das Amt ein sehr genaues Auge drauf - und darüber hinaus holen die sich auch höhere "Spenden" der Dame an ihre undankbaren Kinderlein auf Jahre zurück.
Unter frech verstehe ich etwas anders : Er hatte Demenz - und es ging - wenn es auch nicht einfach war - zugegeben.
hallo, wir kämpfen gerade dafür, dass unsere Mutter aus dem Heim wieder raus kann. würde ich gerne mit Dir durchsprechen
Es ehrt dich, dass du deinen Vater bis zu letzt gepflegt hast. Hat meine Schwester übrigens auch. Aber vielleicht ist es bei einer dementen Person gar nicht möglich, wenn man nicht mit im Haus wohnt eine 24 Stunden Rundumversorgung zu sichern. Übrigens hilft deine Antwort zur Beantwortung meiner Frage nicht.
Wie schon getippselt - er hatte Demenz - es ging (mußte) und es gibt ja auch Sozialdienste - die mal in Anspruch nehmen kann. Die häusliche Pflege ist zu 90% der bessere Weg. Aber zurm Verkauf: Frag zuerst einen Anwalt - verlass dich nicht auf die Angaben der Behörden - denn denen ist jedes Mittel recht ans Geld der Angehörigen zu kommen.
Der Vorschlag Beratung einzuholen ist immer gut, in diesem Fall aber nicht zwingend nötg, denn Deine Schwester muss ja beim Notar die Vollmacht vorlegen. Wenn da etwas besonderes zu beachten wäre, müßte der Notar von sich aus auf diese Dinge hinweisen, also z. b. eine spezielle Genehmigung einfordern, wenn diese nötig wäre. Lt. BGB, in dem die Vollmacht geregelt ist, gibt es keinen Hinweis auf eine Genehmigungspflicht durch das Vormundschaftsgericht.
vielen Dank für die Antwort. Weißt du, wo das im BGB steht? Ich kann aber ja auch selbst suchen.
§§ 164 ff BGB, § 662 BGB
danke
Wenn ihr euch überhaupt nicht einig werden könnt, solltet ihr euch von einem Anwalt beraten lassen.
wer sagt, dass wir uns nicht einig sind. Die Frage ist welche rechtlichen Schritte sind zu beachten.
geht lieber zum RA bevor ihr Fehler macht die teuer werden können
Wie kommst du zu so einer frechen Antwort, wenn du die Sachlage nicht kennst. Demenzkranke kann man zu Hause kaum pflegen.