Sozialhilfe für Pflegeheim trotz Haus?

1 Antwort

Das Sozialamt muss in diesem Fall in Vorleistung gehen,weil die Verwertung des Hauses noch dauern kann,der Bedarf aber jetzt besteht und die Schulden müssen ja vom Erlös noch abgezogen werden und die damit verbundenen Aufwendungen die du nachweislich dadurch hast !

Erst danach steht fest was angerechnet werden darf und was nicht,außerdem muss ihnen meiner Ansicht nach dann noch jeweils 2600 € an so genannten Schonvermögen bleiben,wenn sie das nicht schon vorher ohne den Verkauf des Hauses hatten.

Die 2600 € deshalb,weil sie ja dann nicht mehr zusammen in einem Haushalt leben,sonst würden für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner noch mal ca. 670 € dazu kommen,wie gesagt,dass würde ich annehmen.

Hast du denn den Antrag schriftlich gestellt und einen Ablehnungsbescheid bekommen oder wurde es dir nur mündlich gesagt das kein Anspruch besteht ?

Dann Antrag noch mal schriftlich stellen und darin gleich noch einmal in einem formlosen Schreiben die Umstände darlegen,dass es eben dauert bis evtl.ein Käufer für das Haus gefunden ist,der Bedarf aber jetzt besteht.

Sollte dann wieder abgelehnt werden,dann mit dem Bescheid zum zuständigen Sozialgericht und da einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen und eine Klage einleiten,die dann allerdings etwas dauern kann,deshalb dieser einstweilige Rechtsschutz.

Dann wird das Sozialamt erst mal per Anordnung zur Zahlung verpflichtet,bis das alles dann geklärt ist,sie müssen also erst mal mit einem zinslosen Darlehen einspringen.

Hast du schon eine Pflegestufe für deinen Vater beantragt ?

eli0703 
Beitragsersteller
 05.02.2016, 16:45

Hallo Isomatte, danke für deine Antwort. Ich habe noch keinen schriftlichen Antrag beim Sozialamt gestellt. Ich hatte diese per email angeschrieben  und  den Fall geschildert. Dann bekam ich am Mi. den Anruf und eben diese Auskünfte.  Ich war ja auch der Meinung, dass das Sozialamt einspringt, zumindest bis das Haus verkauft ist. Dann diese niederschmetternde Auskunft, mit der Ansage, dass ich erst gar keinen Antrag stellen brauch, da dieser eh abgelehnt werden würde. Als hätten wir im Moment nicht genug Probleme. Hattest du den Fall auch schon, weil du dich so gut auskennst? Pflegestufe hat er jetzt erstmal die 1 bekommen, das soll in 1-2 Monaten nochmal geprüft werden. Momentan ist er ja im Krankenhaus. Dort überlegen sie täglich, ob sie seinen Fuß  amputieren sollen, oder ihm noch eine Chance geben,  aber es sieht schlecht aus. Das Problem mit dem Finanziellen ist eine riesige Belastung. Wir haben so schon genug hin und her zwischen dem Pflegeheim,  wo meine Mutter ist und dem Krankenhaus,  wo mein Vater ist. 

isomatte  05.02.2016, 17:35
@eli0703

Das ist halt das Problem wenn man keinen schriftlichen Antrag stellt,dass solltest du so schnell es geht nachholen und dann bekommst du nicht nur einen Anruf,sondern einen Bescheid und nur wenn du diesen hast,kannst du auch ggf. einen schriftlichen Widerspruch einlegen oder weitere Schritte unternehmen !

Also dann die Klage vor dem Sozialgericht und vorher eben den einstweiligen Rechtsschutz.

Wann kann ja verwertbares Vermögen erst anrechnen,wenn es einem auch zur Verfügung steht,dann muss man diese Leistungen halt erst einmal als zinsloses Darlehen zahlen,dass wird ja auch gemacht wenn nach einem Todesfall die Kosten für die Bestattung beantragt werden.

Dann kann man auch nicht erst mal 6 Monate warten,bis das Sozialamt ggf. Unterhaltspflichtige ausfindig gemacht hat,dann muss eben im nachhinein eingefordert werden.

eli0703 
Beitragsersteller
 07.02.2016, 21:47
@isomatte

Vielen  Dank  nochmal  für  deine  Hilfe!  Es ist echt schwer, wenn man sich überhaupt nicht auskennt. Die Dame vom Sozialamt machte eigentlich  den Anschein, wie wenn sie einem nur gutes wollte. Aber darauf sind die wohl trainiert. Ich hoffe nur, dass die Ablehnung dann recht kurzfristig kommt, damit ich die weiteren Schritte einleiten kann. Weisst du zufällig,  wie lange die sich Zeit lassen dürfen? 

isomatte  08.02.2016, 08:55
@eli0703

Normalerweise ist es so,dass sie sich für die Bearbeitung bis zu 6 Monate Zeit nehmen können,erst danach könntest du beim zuständigen Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit einleiten !

Da es aber bei dir dringend ist und das Heim wohl nicht Monate auf sein Geld warten wird,solltest du dir von deinem Antrag den du dann beim Sozialamt abgibst 1 Kopie machen.

Den Antrag musst du dann ja eh unterschreiben und mit Datum versehen,also einfach wie gesagt auf einem Blatt Papier formlos die Übernahme beantragen und begründen.

Dann lässt du dir diese Kopie bei der Abgabe des Antrags unterschreiben,mit Datum und dann könntest du mal 14 Tage abwarten,würde ich aber an deiner Stelle nicht machen,weil es eilt ja bei dir.

Deshalb würde ich dann mit der Kopie gleich mal zum Sozialgericht gehen,dort dann die Sachlage erklären,dass eben das Haus erst verwertet werden muss und das nicht von heute auf morgen geht.

Dann könnte man dir dort ggf. den Rat geben,einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen,dann würde das Sozialgericht im Eilverfahren das Sozialamt zur vorläufigen Übernahme der noch benötigten Kosten verpflichten,bis das ganze mit dem Verkauf geregelt ist.

Denn erst dann sieht man was von dem Erlös überhaupt noch bleiben würde,es müssen die Schulden ja erst getilgt werden,bevor man dann evtl.überschüssiges Vermögen verwerten kann.