Nachzahlung an Pflegeheim?
Das Pflegeheim meiner am 31.05.2018 verstorbenen Mutter, verlangt für gestiegene Kosten für April und Mai 2018, 332,- € an Nachzahlung von mir 4 Monate nach dem Tod meiner Mutter. Ist das Heim dazu berechtigt ?
2 Antworten
Rechtlich einwandfrei ist die Forderung nur, wenn sie vorab angekündigt wurde (auch in der Höhe).
Ob das der Fall ist, kannst Du hier nachlesen:
Unwahrscheinlich, dass ein Heim unberechtigte Forderungen stellt.
Und als Erbe erbst du auch die Verbindlichkeiten, musst also zahlen, auch wenn das Erbe dafür nicht ausreicht.