Hausverkauf mit verspäteter Hausübergabe?
Ich habe mein Eigenheim im Juni 2017 zum 01.09.2018 verkauft. Zum Verkaufszeitpunkt war den Käufern bewusst, dass ich in ein neu zu bauendes Haus ziehe. Die Fertigstellung des neuen Hauses, in das ich ziehen werde, verzögert sich nun um 2 Monate. Mit dem Bauträger ließ sich damals kein fixer Fertigstellungstermin vereinbaren.
Jetzt, 3 Monate vor Übergabezeitpunkt, habe ich den Käufern meines Hauses mitgeteilt, dass sich der Übergabezeitpunkt verzögert. Die sind nicht begeistert und pochen auf Vertragserfüllung und Übergabe zum 01.09.!
ImKaufvertrag ist nicht dargestellt, was passiert, wenn der Übergabezeitpunkt nicht eingehalten werden kann.
Einfach ausziehen und ins Hotel ist nicht so einfach, denn in meinem Haus befindet sich meine Arztpraxis, die mit in die neue Immobilie umzieht.
was passiert, wenn ich einfach keine Übergabe mache?
7 Antworten
Wenn für den Fall des Nichteinhaltens des Übergabezeitpunktes keine Einzelheiten im Vertrag festgehalten sind, gilt das Gesetz. Das heißt für dich:
- Sie können dich auf Leistung verklagen, d.h. einen Räumungstitel erwirken und dich rausschmeißen lassen.
- Sie können dir eine Frist setzen - wenn du innerhalb derer nicht das Haus übergibst, können sie vom Vertrag zurücktreten.
- Du hast den Käufern einen festen Übergabezeitpunkt zugesagt, obwohl dir der Bauträger deines neuen Hauses keinen fixen Fertigstellungstermin zusagen wollte? Unpraktisch. Damit besteht nämlich noch die Möglichkeit Nr. 3: Schadensersatz. Wenn die Käufer bspw. in ein Hotel ziehen müssen, wird das dann entsprechend teuer für dich. Und das wäre erstmal nur der Verzugsschaden. Schadensersatz statt der Leistung ist da noch gar nicht einkalkuliert.
rede mal mit deinem rechtsanwalt? auf jeden fall ist es eine störung des kaufvertrags? die folgen gibt es sicher sehr viele urteile?
das einzige was ich mir vorstellen könnte ist das du eine sehr hohe abfindung bezahlst? aber dies könnte billger sein als maches andere? auch würde ich mit meinen steuerberater reden?
Wenn du das nicht machst dann können die Käufer ihre gesamten Möbel einlagern lassen und in ein Hotel ziehen und dich auf Schadenersatz verklagen dass dir deine neue Bude bald auch nicht mehr gehört.
Es ist völlig irrelevant was den Käufern bekannt ist denn es zählt nur was im Vertrag steht - und ich finde es erschreckend dass ein angeblich hochgebildeter Mensch wie ein Arzt sowas fragt.
Das einzige was du machen kannst ist zu den Käufern gehen und hoffen dass sich die Sache irgendwie mit Geld - genauer: nennenswert viel Geld - regeln lässt.
Warum soll der Käufer sich darauf einlassen wenn er hundertprozentig im Recht ist ? Ein Mediator ersetzt einen Rechtsstreit - aber hier ist die Rechtslage unstrittig.
Wenn Besitzübergang zu einem festen Termin vereinbart war und du ihn nicht halten kannst, ist dies dein Problem. Auch Käufer müssen planen und evtl ein bestehendes Mietverhältnis kündigen.
Du machst dich schadenersatzpflichtig, kannst ja schon mal überlegen, ob du den Käufern ein Hotel bezahlst? Oder du bietest eine Teilübergabe an?
ImKaufvertrag ist nicht dargestellt, was passiert, wenn der Übergabezeitpunkt nicht eingehalten werden kann.
Das muß auch nun wirklich nicht im Kaufvertrag stehen, denn normalerweise geht man von aus, dass das eingetragene Stichdatum eingehalten wird.
Das Problem was du jetzt hast, einfach blauäugig gewesen und zu eng kalkuliert, willst du jetzt auf deinen Käuder schieben.
So geht das natürlich nicht. Das mußt du schon ausbaden.
dies ist meist günsteriger als einen langen rechtsstreit?
suche einen mediator auf, der könnte helfen wenn alle am tisch sitzen?