Wer trägt Kosten für Wasser und Gas vor der Übergabe bei meinem neugebautem Haus?
Hallo,
wir lassen gerade ein Reihenhaus bauen. Ich sollte vor kurzem einen Inbetriebsetzungsauftrag für Gas und Wasser unterschreiben den mir der Bauträger geschickt hat. Da kürzlich der Estrich gegossen wurde, muss dieser ja bald beheizt werden und dafür muss ja die Heizung in Betrieb gehen, ich nehme an deshalb sollte ich "dringend" diese beiden Aufträge unterschreiben. Wer zahlt aber das Gas und das Wasser was dort verbraucht wird bevor mir das Haus übergeben wurde? Im Kaufvertrag steht nichts dazu. Ein Kollege meinte nur zu mir bei solchen Geschichten wird das gerne auf den Käufer abgewälzt wäre aber eigentlich nicht rechtens. Er meinte ich solle denen verbieten dort Gas oder Wasser zu entnehmen und zu sagen ich übernehme nur Zähler die auf 0 stehen, aber wie sollen die ohne Gas den Estrich beheizen? Ich finde leider nichts offizielles dazu wer diese Kosten tragen muss.
11 Antworten
Diese Kosten sind vom Bauherrn zu tragen, wenn im Vertrag dazu nichts vereinbart wurde. Der Bauträger erstellt das Haus schlüsselfertig. Die Kosten für Strom, Gas, Heizung muss der Bauherr übernehmen, wenn der Bauträger diese nicht aus Kulanz übernimmt.Das Aufheizen des Estrichs, welches in mehreren Etappen erfolgt, dessen Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn. Die Bauträger lassen bewusst eine Regelung über diesen Punkt aus ihren Verträgen.
Tatsächlich Bauträger, oder GU/GÜ ?
Grundsätzlich gilt, was im Vertrag vereinbart wurde. Gibt es hierzu keine eindeutige Vereinbarung, gehen die Kosten zu Lasten des AG.
Die Bauwerkstrocknung vor Bezug ist ein wichtiges Thema. Nicht selten wird hier die Grundlage für Schimmel bereitet.
Die schnelle Bauwerkstrocknung erreicht man alternierend mit Heizen, Lüften, Heizen, Lüften...etc. Unterstützen lässt sich das mit Kondensationtrocknern.
In der Regel baut eine Hausbaufirma nur bis Aussenkante Haus - alles was darueber hinaus geht, traegt der Bauherr respektive Auftragger die Verantwortung und die Kosten. Der Anschluss der Medien (Gas, Wasser, Strom, Telefon) ist meist auch Aufgabe des Bauherrn. Die Hausbaufirma kann sich auch eine Vollmacht geben lassen, handelt aber dann immer im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers/spaeteren Eigentuemers. Mit dem Anschluss des Hauses an das oeffentliche Netz von Wasser/Abwasser, Strom, Gas kommt automatisch ein Liefervertrag zustande, also ab diesem Moment tickt die Wasse-/Gas-Uhr bzw. der Stromzaehler. Der automatisch voreingestellte Tarif zaehlt meist zur Grundversorgung und ist innerhalb kurzer Zeit kuendbar, um etwa zu einem alternativen Anbieter zu wechseln oder einen anderen Tarif, der guenstiger ist oder laengere Laufzeiten hat.Der Vorgang des Durchheizens, also dem Austrocknen des Estrichs, muss nicht unbedingt in der Baubeschreibung erwaehnt werden. Rein technisch ist es im Haus nur ein bischen waermer, als wenn man es normalerweise einstellen wuerde. Die Verbrauchskosten von Gas sind minimalistisch im Vergleich zu den sonstiges Produktionskosten eines Hauses (ca. 100 Euro)
Ja. Dazu solltest Du eine Vollmacht unterzeichnet haben, dass der Bautraeger in Deinem Namen handeln kann. Ist eigentlich auch die bessere Loesung so.
Üblicherweise trägt die Kosten für Wasser und Baustrom während der bauphase der Bauherr.
Etwas anderes könnte gelten, wenn Du einen Vertrag über die schlüsselfertige Erstellung und Übergabe des Hauses mit dem Bauträger vereinbart hast.
Hi, wie mein Vorgänger schon sagte, das gehört zum Hausbau und wenn in den Vertrag nichts vermerkt ist, mußt du zahlen. Aber was so alles anfällt beim Bauen, wäre das schon eine Frechheit.. wenn das nicht im Vertrag steht, der Laie weis ja nicht was und wie die Arbeit vorsich geht und was der Handwerker noch alles braucht was nicht im Vertrag steht,
In unserer Baubeschreibung steht das die Herstellung von Gas, Strom und Wasser Anschluss durch den Verkäufer, also den Bauträger erfolgt. Ich musste mich da also um nichts kümmern.