Sollte man Hauskäufer vor Geldübergabe renovieren lassen dürfen?
Hallo,
meine Eltern haben vor ein paar Tagen das Haus meines verstorbenen Großvaters verkuft - bisher gibt es allerdings nur eine mündliche Vereinbarung. Der Käufer hat zur Voraussetzung gemacht, dass er das Geld erst zum 01.07. übergibt, vorher aber trotzdem schon zum Renovieren ins Haus darf. Meine Eltern waren froh, das Haus nun doch zu einem passablen Preis losgeworden zu sein und haben - ohne sich weiter zu informieren - mündlich zugestimmt. Nun sollte ein notarieller Vorvertrag geschlossen werden. Am Telefon riet die Notarin davon ab, den Käufer schon vorher ins Haus zu lassen. Er könnte letztendlich Wände einreißen oder eine Bauruine hinterlassen und dann schlussendlich nicht zahlen. Außerdem wäre es absolut unüblich, einen Käufer schon vor Übergabe ins Haus zu lassen. Ist das tatsächlich so? Kann man die Gefahren nicht vertraglich ausschließen oder was Gefahren gibt es genau? Was kann man in so einem Fall tun? Wenn man ihm das vorherige Renovieren untersagt, wird er wohl vom Kauf abspringen. Zum Notar gehen wir auf jeden Fall noch, ich wollte im Vorfeld nur einen Erfahrungsaustausch. Liebe Grüße, Andrea
10 Antworten
Die Notarin hat Recht; ein solches Vorgehen ist in hohem Maße unüblich und nicht sehr vertrauenerweckend. Beachtet, dass ihr die volle Haftung für alle seine Tätigkeiten tragt, wenn ihr ihm eine Vollmacht (und um nichts anderes handelt es sich!) für nicht weiter definierte Renovierungsarbeiten gebt! Als Mindestvoraussetzung müsste vertraglich geregelt sein, was gemacht werden soll, wer dafür haftet und dass die Arbeiten (bzw. auftretende Probleme) keinen Grund für den Rücktritt vom Kauf darstellen. Vorverträge sind letztlich rausgeschmissenes Geld; das könnt ihr Euch sparen. Macht einen Vertrag, und legt fest, dass die Kaufsumme bis zum Übergabetermin/Notartermin auf ein Anderkonto des Notars eingezahlt und hinterlegt werden muss. Bezüglich der genauen Vertragsformulierung für die merkwürdigen Renovierungsarbeiten wendet Euch an einen auf Bau- und Bauvertragsrecht spezialierten Anwalt.
Hallo Andrea, BITTE mach keinen Fehler!!! Hier ein kleiner Wegbeschreiber - und BITTE NICHT anders!!!!!!!!!!!!!!!! 1. Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Im Kaufvertrag Lasten- u. Nutzenübergang erst ab vollständiger Kaufpreiszahlung vereinbaren. Das heißt erst dann kann der Käufer allein in das Haus. 2. Erst wenn das Geld vollständig gezahlt wurde, den Notar informieren. Der Notar teilt dies dann dem Käufer mit. 3. Erst wenn der Notar bestätigt das keine Hinderungsgründe mehr im Wege stehen, die eine Eintragung des Käufers in das Grundbuch sicherstellen, erst dann gilt der Lasten- und Nutzenübergang auf den Käufer.
Laßt lieber den Käufer abspringen, als dass ihr einen Kaufnomaden im Hause habt, den Ihr dann NICHT oder nur durch gerichtliche Mittel herausbekommt.
Übrigens gelten beim Kauf eines Hauses oder Grundstückes NUR die notariellen Vereinbarungen. ALLES was mündlich abgesprochen ist oder wird, gilt NIEMALS!!!! Viel Glück!!!
Das würde ich nicht zulassen. Erst alles Schwarz auf Weiß und bezahlt, dann kann er machen was er will, aber doch nicht vorher.
Erst Kaufvertrag, dann abwarten bis Notar mitteilt das alles erledigt ist an Eintragungen und faktisch der KP gezahlt werde könnte, dann vom Käufer Zahlungsnachweis verlangen (Finanzierungsbestätigung, Kontoauszug etc.) , ze nachdem was es ist abtreten lassen.
Dann Schlüsselübergabe.
Notarin hat recht. Der reißt alles ein und kann dann nicht bezahlen - und was dann? Rückabwicklung des Kaufvertrages und Eltern sitzen auf einer Ruine. Würde ich nicht machen.
Käufer und Verkäufer haften für alle Kosten. Also soll der Käufer erstmal nachweisen, dass er auch bezahlen kann.
Wie beim Bäcker! Hier das Geld und da die Brötchen - Zug um Zug. Die Notarin hat völlig und zwar detailgenau recht! Sobald das Geld auf dem Konto des Verkäufers ist, erfolg der Besitzübergang. Der Eigentumsübergang kann etwas dauern. Das ist von der Geschwindigkeit des Amtsgerichtes abhängig.