Ferienhaus vermietet, Gästefamilie zieht nicht aus?
Hallo, Ich habe ein vollmöbliertes Ferienhaus für einen Monat an eine Familie mit 3 Kindern vermietet. Sie gaben an, dass Ihr neues Haus bei den Bauarbeiten verzögert hat, aber die frühere Wohnung bereits gekündigt. Daher jetzt Übergangsweise das Ferienhaus für einen Monat. Ich habe einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen. (ich bin Mehwertsteuerpflichtig, weil ich gewerblich das Ferienhaus vermiete). Nun wäre heute Übergabe der Ferienwohnung gewesen, doch die Familie hat sich unerlaubterweise einen eigenen Briefkasten an den Eingang drangeschraubt und weigert sich das Haus zu verlassen. Ich drohte Polizei einzuschalten, doch die Gäste entgegneten mir, dass sie nicht geräumt werden können von der Polizei, besonders nicht mit den Kindern, da sie als Mieter ein dreimonatiges Kündigungsrecht hätten. Ich entgegnete dass das kein Wohnraummietvertrag ist sondern ein Beherbergungsvertrag. Interessiert die Gäste nicht. Mittlerweile hab ich herausgefunden dass das mit dem Hausbau gar nicht stimmt. Ein Bekannter sagte mir ich müsste erst eine monate lange Räumungsklage bei Gericht führen. Aber gilt dies auch für Gästevermietung?? Habe denen bis morgen nochmal Ultimatum gestellt. Nächste Woche kommen neue Gäste, die bereits gezahlt haben. Soll ich Ihnen erstmal Hausverbot erteilen und wenn sie nicht gehen die Polizei rufen? Am liebsten wollte ich morgen die Gäste mithilfe der Polizei rausbefördern...Bekannter sagte, Polizei ist nicht zuständig sondern Gerichtsvollzieher...
10 Antworten
Also dreimonatige Kündigungsfrist ist wie du ja selbst schon sagst bei einem beherbergungsvertrag Schwachsinn. Wenn sie morgen wirklich nicht ausziehen, wovon ich leider ausgehe, schalte sofort die Polizei ein, die werden dir dann die folgeschritte erklären. Ich glaube nicht dass da erst eine Räumungsklage oder ähnliches zustandekommen muss, da es sich ja nicht um einen Mietvertrag handelt und der Mietzeitraum eindeutig befristet war. Meiner Meinung nach solltest du die mit Hilfe der Polizei ganz schnell da raus kriegen.
Tut mir wirklich leid, dass dir das passiert ist, ist leider wirklich immer unschön als Vermieter wenn man doch mal an solche Leute gerät.
Da es sich um keinen Mietvertrag handelt, sondern um einen Beherbungsvertrag in einem möblierten Ferienhaus, muss die Familie das Haus räumen. Die Information muss unverzüglich passieren mit Androhung von Schadensersatz, denn Sie sind verpflichtet das Haus den neuen Gästen zur Verfügung zu stellen. Bis dahin müssen Sie auch noch das gesamte Haus reinigen. Diese Kosten auch androhen. Die Polizei sollten Sie selbstverständlich zur Hilfe holen. Informieren Sie die Polizei noch an diesem Wochenende, da die Familie woanders untergebracht werden muss.
Die haben dich ge-efft. Mit Kindern wird niemand räumen. Dir bleibt nur der Klageweg und die Hoffnung das die Gemeinde eine Wohnung für die hat.
Da es sich gar nicht um eine Wohnraumvermietung handelt, kannst du SOFORT von deinem Hausrecht Gebrauch machen und sie durch die Polizei räumen lassen.
Dann werden sie wohl in eine kommunale Obdachlosenunterkunft eingewiesen.
Genau auf dieser Masche reist das Paar scheinbar schon länger.
Da braucht es keine Räumungsklage.
Da der Beherbergungsvertrag abgelaufen ist und es sich ganz klar um eine Ferienwohnung handelt (umsatzsteuerpflichtig) kannst Du Dein Hausrecht durchsetzen.
Wenn Du das selbst nicht kannst hole Dir die Polizei zur Hilfe.
ok vielen Dank. Ich wollte es halt erst nochmal im Guten versuchen, vor allem wegen den armen Kindern, die das miterleben müssen. Wenn ich ankündige, ich lass Polizei kommen, grinsen die nur blöd.