Ferienhaus vermietet, Gästefamilie zieht nicht aus?

10 Antworten

Also dreimonatige Kündigungsfrist ist wie du ja selbst schon sagst bei einem beherbergungsvertrag Schwachsinn. Wenn sie morgen wirklich nicht ausziehen, wovon ich leider ausgehe, schalte sofort die Polizei ein, die werden dir dann die folgeschritte erklären. Ich glaube nicht dass da erst eine Räumungsklage oder ähnliches zustandekommen muss, da es sich ja nicht um einen Mietvertrag handelt und der Mietzeitraum eindeutig befristet war. Meiner Meinung nach solltest du die mit Hilfe der Polizei ganz schnell da raus kriegen. 

Tut mir wirklich leid, dass dir das passiert ist, ist leider wirklich immer unschön als Vermieter wenn man doch mal an solche Leute gerät.

Da es sich um keinen Mietvertrag handelt, sondern um einen Beherbungsvertrag in einem möblierten Ferienhaus, muss die Familie das Haus räumen. Die Information muss unverzüglich passieren mit Androhung von Schadensersatz, denn Sie sind verpflichtet das Haus den neuen Gästen zur Verfügung zu stellen. Bis dahin müssen Sie auch noch das gesamte Haus reinigen. Diese Kosten auch androhen. Die Polizei sollten Sie selbstverständlich zur Hilfe holen. Informieren Sie die Polizei noch an diesem Wochenende, da die Familie woanders untergebracht werden muss. 

Die haben dich ge-efft. Mit Kindern wird niemand räumen. Dir bleibt nur der Klageweg und die Hoffnung das die Gemeinde eine Wohnung für die hat. 

Da es sich gar nicht um eine Wohnraumvermietung handelt, kannst du SOFORT von deinem Hausrecht Gebrauch machen und sie durch die Polizei räumen lassen. 

Dann werden sie wohl in eine kommunale Obdachlosenunterkunft eingewiesen.

bjandel 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 22:38

ok vielen Dank. Ich wollte es halt erst nochmal im Guten versuchen, vor allem wegen den armen Kindern, die das miterleben müssen. Wenn ich ankündige, ich lass Polizei kommen, grinsen die nur blöd.

DerHans  12.11.2015, 22:40
@bjandel

Genau auf dieser Masche reist das Paar scheinbar schon länger.

Da braucht es keine Räumungsklage.

Da der Beherbergungsvertrag abgelaufen ist und es sich ganz klar um eine Ferienwohnung handelt (umsatzsteuerpflichtig) kannst Du Dein Hausrecht durchsetzen.

Wenn Du das selbst nicht kannst hole Dir die Polizei zur Hilfe.