Hausübergabe Müll beseitigen?
Guten Tag,
wir haben zum 17.09.2018 unsere Haus Übergabe und befürchten das der Verkäufer sein Müll nicht aus dem Garten geräumt hat! Wir haben im Kaufvertrag extra besenreine Übergabe geschrieben und ich würde jetzt gern wissen ob das auch für den Garten gilt? Da wir den gesamten Kaufpreis schon auf ein Anderkonto überwiesen haben würde ich auch gern noch wissen ob der Notar das Geld solange zurück halten kann bis alles entfernt wurde?!
Freundliche Grüße
3 Antworten
Am besten Ihr fragt da den Notar, was konkret im Vertrag vereinbart wurde.
Oder noch besser: HausübergabeprotokollGegenfrage: Was machen Sie denn, wenn der Müll im Garten noch nächstes Jahr da liegt?
Immerhin laufen bereits die Kreditzinsen für Sie munter weiter!
Weshalb haben Sie den treuren Weg der Kaufpreishinterlegung überhaupt gewählt?
Sowas macht nur dann Sinn, wenn z.B. der vereinbarte Kaufpreis nicht ausreichend erscheint nicht übernommene Vorlasten daraus abzudecken und der Verkäufer da noch was seinerseits auf Notaranderkonto bringen muß!
Ohne das füllen Sie lediglich dem Notar in unsinniger Weise den Geldbeutel!
Danke aber das war nicht die Frage! Es hat seine Gründe...
Die Frage kann nur der Notar beantworten, welcher den Vertrag kennt.
Meiner Meinung nach zählt allein die Formulierung besenrein nicht für einen Garten.
Wenn bei Kaufvertrag bereits bekannt war, dass hier noch Containerweise Müll im Garten liegt: wäre mir dies einen zusätzlichen Satz wert gewesen. „ Im Außenbereich befinden sich noch diverse, nicht fest verbundene Gegenstände, die ausdrücklich vom Eigentums- und Besitzübergang ausgeschlossen werden. Verkäufer verpflichtet sich dies noch auf seine Kosten zu beseitigen“ z.B.