Grunderwerbsteuer bei Sonderwünschen
Hi,
ich habe folgende Frage:
1) Grundstückskauf von A 2) Bauträgervertrag mit B (einschl. Sonderwünsche S1) 3) Notarielle Beurkundung 1 + 2 4) Weitere Sonderwünschen während des Baus, nicht notariell beurkundet (S2) 5) Grunderwerbssteuer bezahlt für 1 + 2 6) nach Fertigstellung und Übergabe meldet sich das FA und möchte eine Auflistung für S2 7) die Sonderwünsche S2 wurden alle einzeln abgerechnet, jede Rechnung mit ausgewiesener MwSt, dh. ich habe bereits für S2 die MwSt bezahlt
Laut der Information vom FA hätte der Bauträger keine MwSt berechnen dürfen. Allerdings finde ich im Internet nur die Bestätigung über den Fall wenn der Verkäufer gleichzeitig auch der Bauträger ist - bei mir nicht der Fall (siehe 1 + 2).
Habe ich jetzt für S2 die MwSt bezahlt und darf auch noch die anfallenden Grunderwerbssteuer nachzahlen? Oder kann ich vom Bauträger die bereits bezahlte MwSt für S2 zurückfordern?
Vielen Dank im voraus, S.
2 Antworten
Hallo,
irgendwas stimmt hier nicht, Du bringst ein paar Sachen durcheinander.
zu 1: wenn ihr das Grundstück separat gekauft habt, zahlt Ihr auch nur Grunderwerbssteuer für das Grundstück.
zu 2. Falsch. Ihr habt dann keinen Bauträger. Dem Bauträger würde auch Grundstück gehören und der hätte beispielsweise auch das Betreten während während des Baus verbieten können = Hausrecht.
Der Bauträger würde nach Baufertigstellung SEIN Haus mitsamt Grundstück an EUCH verkaufen (auch wenn man in Raten gezahlt hat je nach Baufortschritt), dafür zahlt man als Käufer aber viel mehr Grunderwerbssteuer.
Vielleicht habt Ihr einen Generalübernehmer der auf Eurem Grundstück baute = von Planung, Einreichung der Unterlagen, bis vertragsgemäße Fertigstellung alles aus einer Hand. Beauftragung der Handwerker, Architektenhonorar, Statiker usw.
Oder GU= Generalunternehmer der auf Eurem Grundstück baut und Subunternehmer haben kann, die Planung der rote Punkt kann von Euch kommen, er führt nur in Eurem Auftrag aus.
zu 3. ok
zu 4: normal
zu 5: ??? siehe 1+2 Hat das FA festgestellt daß versucht wurde Grunderwerbssteuer zu umgehen und nachträglich verlangt ? War der Vertragspartner vorher Grundstückseigentümer ? Dann habt ihr evtl. Pech und müßtet womöglich tatsächlich für Grundstück und Haus Grunderwerbssteuer nachbezahlen.
zu 6: normal, für die Statistik, wegen tatsächlichem Bruttorauminhalt, Beheizung, ENEV, Baukosten usw. Auch von Bauherren auszufüllen denen das Grundstück vorher gehörte.
Nachfrage zu 7: Ist Dein Vertragspartner UST befreit weil Du keine MWST bezahlen müsstest oder worauf begründet sich das ?
Wieso gibt das FA DIR Auskunft ?
(mit Formatierung)
1) Grundstückskauf von A
2) Bauträgervertrag mit B (einschl. Sonderwünsche S1)
3) Notarielle Beurkundung 1 + 2
4) Weitere Sonderwünschen während des Baus, nicht notariell beurkundet (S2)
5) Grunderwerbssteuer bezahlt für 1 + 2
6) nach Fertigstellung und Übergabe meldet sich das FA und möchte eine Auflistung für S2
7) die Sonderwünsche S2 wurden alle einzeln abgerechnet, jede Rechnung mit ausgewiesener MwSt, dh. ich habe bereits für S2 die MwSt bezahlt
Laut der Information vom FA hätte der Bauträger keine MwSt berechnen dürfen. Allerdings finde ich im Internet nur die Bestätigung über den Fall wenn der Verkäufer gleichzeitig auch der Bauträger ist - bei mir nicht der Fall (siehe 1 + 2).
Habe ich jetzt für S2 die MwSt bezahlt und darf auch noch die anfallenden Grunderwerbssteuer nachzahlen? Oder kann ich vom Bauträger die bereits bezahlte MwSt für S2 zurückfordern?
Vielen Dank im voraus,
S.