Wer haftet bei Verlust eines unversicherten Großbriefes?
Hallo, ich habe am Sonntag privat über Ebay Kleinanzeigen Ware im Wert von ca. 20€ verkauft. Der Käufer hat mir explizit genannt, wie viel er mir bezahlt und welche Versandart er wünscht, "Warensendung a 1,90€", also ein unversicherter Großbrief.
Ich habe die Ware ordnungsgemäß verpackt am Montag in einen Briefkasten geworfen. Bezahlt hat der Käufer über PayPal Friends.
Nun ist bis heute der Brief noch nicht bei Ihn angekommen. An sich kann das ja mal passieren, da der Briefkasten auch erst Montags um 16:30Uhr geleert wurde.
Ich gehe jetzt jedoch schon weiter, und frage mich, was passiert wenn auch in den nächsten Tagen der Brief nicht ankommen sollte.
Selbstverständlich würde ich zunächst eine Nachverfolgung in Auftrag geben, aber da würde im Zweifelsfall bestimmt nicht viel bei raus kommen.
Wie sieht das mit der Haftung aus? Hat der Käufer nach dem Fehlschlagen der Nachverfolgung ein Recht auf Rückerstattung des Geldes?
Ich habe für meinen Teil die Sendung ja ordnungsgemäß abgeschickt, und theoretisch besteht ja die Möglichkeit, dass die Sendung schon eingetroffen ist und der Käufer sich überlegt hat am liebsten Ware & Geld zu behalten.
Ich möchte nichts unterstellen, der Kontakt mit dem Verkäufer war durchweg positiv, aber ich ziehe mal alle Eventualitäten in Betracht.
Also, zusammengefasst, wie sieht es rechtlich aus? Mir ist bewusst, dass der Käufer ab Übergabe der Ware durch den Verkäufer an das Speditionsunternehmen haftet. Die Beweispflicht der Übergabe liegt jedoch beim Verkäufer.
Muss auch der Käufer nachweisen, dass er die Ware erhalten hat? Welche rechtlichen Konsequenzen kämen im Fall eines Ablehnens von Rückzahlungsforderungen auf mich zu?
Vielen Dank schonmal,
Grüße
9 Antworten
Aus rechtlicher Sicht wärst du eigentlich auf der sicheren Seite, da das Risiko des Unterganges mit der Einlieferung bei der Post auf den Käufer übergeht.
Der Haken an der Sache ist die Beweislast. Um so weit zu kommen, müsstest du den korrekten Versand beweisen. Das wirst du nicht können, denn du hast keinen Einlieferungsbeleg.
Folglich wirst du dich wohl oder übel mit der Tatsache abfinden müssen, dass du der Forderung des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises letztlich nachgeben musst.
PayPal in Kombination ohne Versandnachweis solltest du nicht mehr anbieten, denn der Käufer kann bei PayPal den Käuferschutz geltend machen.
Ansonsten würde ein Hinweis reichen, daß der Käufer bei der Versandart hier "Großbrief" das Transportrisiko trägt und daß es auch keinen qualifizierten Versandnachweis gibt.
Es gäbe zwar die Möglichkeit, sich in der Postfiliale auf den Kassenbon vom Postbeamten die Empfängeradresse und das Gewicht vermerken und den Bon unterschreiben zu lassen, aber offiziell ist das keine Postdienstleistung und die Mitarbeiter brechen nicht in Begeisterung aus, wenn ein Kunde solche Wünsche äußert.
Hab ich grade auch gesehen und gleich nachgetragen.
Übrigens: Warensendung wird von der Post nachrangig bearbeitet. Der Versand kann auch 1 - 2 Wochen dauern.
Bitte also den Käufer um etwas Geduld.
Übrigens:
Bei PayPal Friends kann er sein Geld nicht zurückfordern.
Da hat der Sparweltmeister Pech gehabt.
Der Käufer hat mir explizit genannt, wie viel er mir bezahlt und welche Versandart er wünscht, "Warensendung a 1,90€"
Eine Warensendung dauert 5- 10 Tage
Im Verlustfall liegt das Risiko beim Käufer . Du hast wie gewünscht versendet
Aber Ebay Kleinanzeigen = kein Versand
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html
eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.
eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.
Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.
Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..
Im Verlustfall liegt das Risiko beim Käufer
Der Verkäufer muss allerdings belegen können, dass der die Sache ordnungsgemäß dem Versandunternehmen übergeben hat, z.B. durch Zeugen etc.
Der Verkäufer muss allerdings belegen können, dass der die Sache
ordnungsgemäß dem Versandunternehmen übergeben hat, z.B. durch Zeugen
etc.
Das ist richtig... Zeugen benötigt man allerdings nicht.
In dem Fall reicht die Quittung des Frachtführers (DHL / Hermes / UPS oder oder oder... -Quittung)
Kann ich nicht mit Sicherheit beurteilen. Müsste man ausgoogeln. Ein Indiz dürfte es mit Sicherheit sein.
Beim Einwurf in den Briefkasten gibt es keine Quittung. Die Quittung über den Kauf von Briefmarken taugt nicht als Beweis.
Wenn Du nachweisen kannst, dass du den Artikel versendet hast, trägt der Käufer das weitere Risiko.
Du haftest als Verkäufer nur bis zum Briefkasten....
Gesetzlich ist das ganze klar und eindeutig im §447 BGB geregelt:
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat.(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Was du schreibst, ist alles vollkommen korrekt.
Trotzdem wünschte ich mir du hättest den ersten Absatz etwas deutlicher ausgeführt, denn die Beweislast der Übergabe an den Transporteur ist hier der Knackpunkt, an dem der Fragesteller wohl scheitern dürfte, weil der Beweis bei einem Einwurf in den Briefkasten kaum zu führen ist.
Hallo!
Bei einem Verkauf zwischen zwei Privatpersonen haftet i.d.R. der Käufer bei einem Verlust. Allerdings muss der Verkäufer belegen, dass er die Sache ordnungsgemäß dem Versandunternehmen überstellt hat.
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Du solltest also irgendwie belegen können, dass du die Ware überhaupt versandt hast.
Gruß
Falke
Bei der Bezahlung durch PayPal Friends entfällt der Käuferschutz meines Wissens oder? Dh. er kann schon mal nicht das Geld zurückfordern bevor alles geklärt ist.