Wer haftet bei Verlust eines unversicherten Großbriefes?

9 Antworten

Aus rechtlicher Sicht wärst du eigentlich auf der sicheren Seite, da das Risiko des Unterganges mit der Einlieferung bei der Post auf den Käufer übergeht. 

Der Haken an der Sache ist die Beweislast. Um so weit zu kommen, müsstest du den korrekten Versand beweisen. Das wirst du nicht können, denn du hast keinen Einlieferungsbeleg. 

Folglich wirst du dich wohl oder übel mit der Tatsache abfinden müssen, dass du der Forderung des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises letztlich nachgeben musst. 

PayPal in Kombination ohne Versandnachweis solltest du nicht mehr anbieten, denn der Käufer kann bei PayPal den Käuferschutz geltend machen.

Ansonsten würde ein Hinweis reichen, daß der Käufer bei der Versandart hier "Großbrief" das Transportrisiko trägt und daß es auch keinen qualifizierten Versandnachweis gibt.

Es gäbe zwar die Möglichkeit, sich in der Postfiliale auf den Kassenbon vom Postbeamten die Empfängeradresse und das Gewicht vermerken und den Bon unterschreiben zu lassen, aber offiziell ist das keine Postdienstleistung und die Mitarbeiter brechen nicht in Begeisterung aus, wenn ein Kunde solche Wünsche äußert.


mojoe00 
Beitragsersteller
 08.04.2016, 18:00

Bei der Bezahlung durch PayPal Friends entfällt der Käuferschutz meines Wissens oder? Dh. er kann schon mal nicht das Geld zurückfordern bevor alles geklärt ist.

WosIsLos  08.04.2016, 18:00
@mojoe00

Hab ich grade auch gesehen und gleich nachgetragen.

WosIsLos  08.04.2016, 17:57

Übrigens: Warensendung wird von der Post nachrangig bearbeitet. Der Versand kann auch 1 - 2 Wochen dauern.

Bitte also den Käufer um etwas Geduld.

WosIsLos  08.04.2016, 17:59
@WosIsLos

Übrigens:

Bei PayPal Friends kann er sein Geld nicht zurückfordern.

Da hat der Sparweltmeister Pech gehabt.

Der Käufer hat mir explizit genannt, wie viel er mir bezahlt und welche Versandart er wünscht, "Warensendung a 1,90€"

Eine Warensendung dauert 5- 10 Tage

Im Verlustfall liegt das Risiko beim Käufer . Du hast wie gewünscht versendet 

Aber Ebay Kleinanzeigen  = kein Versand 

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..

Falkenpost  08.04.2016, 17:54

Im Verlustfall liegt das Risiko beim Käufer

Der Verkäufer muss allerdings belegen können, dass der die Sache ordnungsgemäß dem Versandunternehmen übergeben hat, z.B. durch Zeugen etc.

verreisterNutzer  08.04.2016, 17:59
@Falkenpost


Der Verkäufer muss allerdings belegen können, dass der die Sache
ordnungsgemäß dem Versandunternehmen übergeben hat, z.B. durch Zeugen
etc.




Das ist richtig... Zeugen benötigt man allerdings nicht.
In dem Fall reicht die Quittung des Frachtführers (DHL / Hermes / UPS oder oder oder... -Quittung)

Falkenpost  08.04.2016, 18:01
@verreisterNutzer

Kann ich nicht mit Sicherheit beurteilen. Müsste man ausgoogeln. Ein Indiz dürfte es mit Sicherheit sein.

Interesierter  08.04.2016, 18:56
@verreisterNutzer

Beim Einwurf in den Briefkasten gibt es keine Quittung. Die Quittung über den Kauf von Briefmarken taugt nicht als Beweis. 

Wenn Du nachweisen kannst, dass du den Artikel versendet hast, trägt der Käufer das weitere Risiko.

Du haftest als Verkäufer nur bis zum Briefkasten....

Gesetzlich ist das ganze klar und eindeutig im §447 BGB geregelt:


§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf


(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat.(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.



Interesierter  08.04.2016, 18:54

Was du schreibst, ist alles vollkommen korrekt. 

Trotzdem wünschte ich mir du hättest den ersten Absatz etwas deutlicher ausgeführt, denn die Beweislast der Übergabe an den Transporteur ist hier der Knackpunkt, an dem der Fragesteller wohl scheitern dürfte, weil der Beweis bei einem Einwurf in den Briefkasten kaum zu führen ist.

Hallo!

Bei einem Verkauf zwischen zwei Privatpersonen haftet i.d.R. der Käufer bei einem Verlust. Allerdings muss der Verkäufer belegen, dass er die Sache ordnungsgemäß dem Versandunternehmen überstellt hat.

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Du solltest also irgendwie belegen können, dass du die Ware überhaupt versandt hast.

Gruß
Falke