Haus verkauft, Käufer nervt wegen Schlüsselübergabe noch vor Bezahlung?
Hallo zusammen, ich hab ein kleines Problem:
wir (eigentlich meine Eltern) haben uns vor einem Jahr ein neues Haus gekauft, seitdem steht das alte leer und wird zum Verkauf angeboten. Es ist noch eine Restschuld von 19000€ auf dem Haus.
Nun haben wir einen Käufer gefunden, meine Eltern waren mit dem auch schon beim Notar um den Vertrag unterschreiben zu lassen. Ich war leider nicht dabei da ich arbeiten musste und dachte dass sie das auch alleine schaffen, die Maklerin und ein Herr von der Wüstenrot waren ja dabei.
Wie ich es verstanden habe zahlt nun der Käufer den Kaufpreis, das Geld geht an die Wüstenrot bei der die Restschuld besteht, die tilgen diese und überweisen uns den Rest. Dann kann der Notar alles in die Wege leiten um den Grundbucheintrag ändern zu lassen.
Nun ruft aber der Käufer fast täglich bei meiner Mutter an und verlangt sehr agressiv die Übergabe der Hausschlüssel, da er ja aus seiner Wohnung raus müsste. Scheinbar hat er gedacht nach dem Termin beim Notar gehört ihm schon alles.
Der Herr kommt aus Ungarn, eventuell ist es da ja anders, aber solange wir im Grundbuch eingetragen sind laufen ja die Kosten für Versicherung, Strom und Wasser über uns oder? Der Mann will auch groß umbauen und sofort anfangen, somit würde er ja noch aus unserem Haus Wände und Böden raus reißen. Was wenn da was passiert, ein Brand, Wasserschaden oder Unfall?
Nun hat er scheinbar eine Bleibe gefunden in der er unterkommen kann und meine Mutter hat ihm blöderweise erlaubt Sachen in unseren Garagen zu lagern. Diese sind nicht abschließbar, was für uns nie ein Problem war da das Haus recht abgeschieden steht. Als ich heute vorbei gefahren bin habe ich Schlösser entdeckt die der Herr dort angebracht hat, somit habe ich nun keinen Zugang mehr zu den Garagen die ja unser Eigentum sind.
1.: Darf er das? 2.: Dürfen wir die Schlösser entfernen und / oder den Inhalt aus der Garage nehmen? Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches. 3.: Dürfen wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Kosten kommen da auf uns zu und wer trägt diese? 4.: Falls er sich widerrechtlich Zugang zum Haus verschafft, sollte ich dann die Polizei rufen? 5.: Falls wir ihm tatsächlich den Schlüssel geben und er nachher nicht zahlen kann, wie bringen wir den Kerl dann aus dem Haus?
Wen können wir zu dem Sachverhalt befragen, ist es ratsam den Notar anzurufen (War letzte Woche im Urlaub) oder die Maklerin die das abgewickelt hat (war letzte Woche krank)?
Mein Vater und ich arbeiten auswärts und meine Mutter lässt sich leider zu leicht einschüchtern. Ich hab Angst dass sie nachgibt und die Schlüssel herausrückt.
12 Antworten
Auf garkeinfall die Schlüssel rausrücken!!! Kein Geld kein Schlüssel Punkt ansonsten kann es für euch sehr schnell nach hinten losgehen wenn der Typ nicht zahlen kann
Wenn das Geld doch schon gar nicht mehr bei ihm ist, sondern quasi auf dem Weg zu deinen Eltern; warum soll der Mann nicht in seinem (zukünftigen) Haus leben und arbeiten? Du bist da mit deinen Sorgen etwas paranoid!
Auf keinen Fall die Schlüssel aushändigen . Nimm die Schlüssel vorsichtshalber an Dich bevor Deine Mutter sich noch überreden lässt und ihm die Schlüssel gibt bevor das Geld überwiesen ist. Wenn er sich tatsächlich Zugang zum Haus verschafft ruft die Polizei.
Mal realistisch - Du ! hast weder mit dem Hausverkauf noch mit dem Haus selber etwas zu tun.
Und der Notar kann Euch - Deinen Eltern Auskunft darüber geben wann dem Käufer die Schlüssel zu übergeben sind.
Wenn der Kaufvertrag bereits beim Notar abgewickelt wurde, müßte auch bekannt sein, wann die Übergabe an den Käufer erfolgt. Das hat mit der Grundbucheintragung nichts unbedingt zu tun. Ab Eigentumsübernahme gehen ja auch die Hauskosten auf den neuen Eigentümer über. Ihr hättet nur zuvor die Zählerstände für Wasser und Strom ectra. ablesen müssen, und an die Lieferfirma mitteilen, diese rechnen mit Euch ab, ab Hausübernahme muß dann denen auch der neue Eigentümer gemeldet werden. Auch wenn der Notarvertrag abgeschlossen ist, hat der neue Eigentümer ein Recht auf den Schlüssel usw.
Das stünde dann im Kaufvertrag !
Im Regelfall wird die Übergabe im Vertrag mit dem Zahlungseingang beim Verkäufer geregelt .Dann erst setzt der Notar das Grundbuchamt in Bewegung .