Was darf ich mitnehmen beim Auszug aus einer WG?
Ich wohne seit 5 Jahren in einer 4er-WG. Meine damaligen Mitbewohner und ich haben Möbel und Elektrogeräte für die WG zusammen gekauft ( alles haben wir zum gleichen Anteil zu viert bezahlt). Nun sind sie alle schon ausgezogen und im Moment wohnen andere Leute in der WG, die keine der damals gekauften Sachen mitbezahlt hat. Ich bin also noch die einzige, die in der WG noch wohnt, und die, die Sachen bezahlt hat.In 2 Monaten ziehe ich aus der WG aus. Darf ich die oben genannten Sachen mitnehmen? gehören sie mir?Vielen Dank!
4 Antworten
Wie wurde es geregelt als die Miteigentümer der Möbel ausgezogen sind. Wurde eine Ablöse bezahlt, oder wurden die Möbel kostenfrei überlassen? Wenn sie überlassen wurden, dann gehören sie genauso den neuen Mietern. Du hast ja weiterhin nur 1/4 bezahlt.
Zu aller erst würde ich mit den Mitbewohnern reden.
Morgen :),
Ich würde sagen, ihr einigt euch, dass du irgendein Gerät mitnimmst, welches deine Anteile an anderen Dingen ersetzt, oder sie kaufen dir deine Anteile mit Geld ab. Das wären zwei faire Alternativen. Einfach mit deinen Mitbewohnern drüber sprechen, ich denke ihr findet einen Weg.
LG
Genau genommen gehören die den ehemaligen Mitbewohnern und Dir!
Wenn ihr nicht vereinbaren wollt, dass sie Dir für diese Elektrogeräte einen Abschlag zahlen, dann kannst Du sie mitnehmen.
Worum geht es denn konkret? Nicht, dass die dann keinen Herd, keinen Kühlschrank und keine Waschmaschine mehr haben. Sprich doch mal mit ihnen, was sie Dir dafür zahlen würden. Wenn sie nichts zahlen wollen, dann ist das ihr Pech.
lg Lilo
Da die Gegenstände nicht der Wohnung gehören, darfst du sie mitnehmen.
Die Mitbewohner, die schon ausgezogen sind, haben anscheinend bis jetzt keinen Anspruch auf Auszahlung ihres Kaufbeitrags erhoben.
Wenn du ganz korrekt und ehrlich sein möchtest, könntest du diese Leute im Nachhinein fragen, ob du ihnen den Anteil des Gebrauchswertes der entsprechenden Möbel und Geräte zum Zeitpunkt ihres Auszuges auszahlen sollst.
Es wird allerdings möglicherweise sehr schwierig sein, die Gebrauchswerte nach x Jahren Verwendung zu ermitteln, da es vermutlich keine Angaben über übliche Nutzungsdauer, den konkreten Verschleiß etc gibt, und du vielleicht noch nicht einmal die Neukaufswerte dokumentiert hast.
Da es sich vermutlich nicht lohnen würde, Gutachten anfertigen zu lassen, könntest du eine grobe Schätzung vornehmen und deinen ehemaligen Mitbewohnern anbieten, ihnen z.B. 100 € Abschlag zu geben, gegen eine endgültige Eigentumsüberlassung. Alternativ könntest du ihnen anbieten, dass der Hausrat anlässlich deines Auszugs gleichmäßig unter alle vier Personen aufgeteilt wird.