Alg 2,WG - Kontrolle bzw Besichtigung der Wohnung und Datensammlung vom Mitbewohner
Ich habe letzte Woche meinen Antrag auf ALG 2 beim Amt gestellt.Die Dame, mit der ich mich unterhielt, fragte nach meinem Wgmitbewohner,dessen Job etc. .Da ich vor einiger Zeit unterstützend zu meinem FSJ Wohngeld beantragt hatte kenne ich die Prozedur schon einigermaßen (Wir leben als Frau und Mann zusammen stößt gerne auf Thematiken wie eheliche Gemeinschaft etc. ) Dieses mal war der entscheidene Punkt allerdings, dass das Jobcenter Einsicht in Ersparnisse,Einkommen usw. meines Mitbewohners haben möchte und sich zusätzlich eine Kontrolle der Wohnung vorbehält.Wir leben als gute Freunde in einer ganz normalen WG, was wohl mehr als normal heutzutage ist.
Nun meine Frage: Dürfen die Mitarbeiter in seine Daten einblicken und ist es ihnen genehmigt unsere Wohnung, !ohne! ( so angekündigt) es vorher mitzuteilen, besichtigen zu wollen ?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten !
5 Antworten
Wohnt ihr schon lange zusammen? Solange ihr nicht mindestens ein jahr zusammen lebt, hat das JC die Beweispflicht, das ihr eine WG und keine BG bildet. Ist das Jahr noch nicht um mach dir keine Sorgen, die dürfen das Einkommen deines Mitbewohners gar nicht kontrollieren und auch nicht anrechnen. Solange die in der Beweispflicht sind, darf dein Mitbewohner auch den Zugang zu seinen Räumen verweigern, wegen der privatsphäre. Trennt eure Sachen einfach ordentlich, auch im Kühlschrank und ganz wichtig ist das Bad, da die Kontrolleure dort gerne eine Szene von machen, wenn die Zahnbürsten nicht ordentlich getrennt sind. Gemeinschaftsräume und dein Schlafzimmer darf allerdings kontrolliert werden, dafür brauch es auch keine Ankündigung, sonst würde es den schwarzen Schafen viel zu leicht gemacht werden alles nach WG aussehen zu lassen.
Sehs mal aus der sicht vom Amt und seh nicht alles gleich als ungerecht an, was meinst du wie viel Gelder im Jahr heimlich erschlichen werden, weil Paare so tun als wäre es eine WG, damit beide den vollen Regelsatz bekommen bzw der Verdienst des einen nicht angerechnet wird.
Wenn nur eine Person der WG Leistungen beansprucht, gehen die Daten des Mitbewohners das JobCenter natürlich nichts an. Die Kosten der Unterkunft werden nach Köpfen aufgeteilt.
Die Situation ändert sich aber, wenn ihr länger als ein Jahr in einer solchen "Zweier-WG" wohnt. Dann wird die Bedarfsgemeinschaft angenommen und ihr habt die Beweislast, dass es nicht so ist.
Argumentiert blos nicht mit der Jahresregelung - damit gebt Ihr implizit zu, dass Ihr eine Lebensgemeinschaft seid. Beharrt von Vornherein darauf, dass Ihr eine Wohngemeinschaft seid.
handelt es sich tatsächlich um eine reine wg, gehen die daten deines mitbewohners das jobcenter nichts an. er beantragt keine leistungen und ist somit auch nicht verpflichtet einkommen, vermögen usw. anzugeben.
ein hausbesuch darf das jobcenter machen wenn nicht anders herauszufinden ist ob es sich tatsächlich um eine wg handelt. dabei gehen aber die alleine von deinem mitbewohner genutzten räume nichts an.
Wenn ihr klar macht, das ihr eine WG seid und keine Haushaltsgemeinschaft, also nicht zusammen wirtschaftet und euch nicht unterstützt, dann werdet Ihr auch nicht zusammen als BG berechnet.
"Leitfaden Außendienst" der Bundesagentur für Arbeit: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf
Wir leben ab Juni 1 Jahr zusammen.Für mich geht es um 5 einhalb Monate Agb 2 danach ist meine Zukunft abgesichert.Heißt das, dass die wegen der letzten 2 Monate weitere "Untersuchungen" durchführenund vorher gar nicht ?
Ps. Danke für die Info ,denn mein Mitbewohner möchte aus dem Ganzen gerne rausgehalten werden, was anscheinend rechtlich gesehen ja auch möglich ist.