Wie teuer darf ich als Hauptmieter einer WG die anderen Zimmer untervermieten?

8 Antworten

Du musst unterscheiden, ob du Vermieter von einzelnen Zimmern bist, oder selbst Teil der WG.

Bei einer WG werden die Kosten (außer der reinen Miete) durch die Kopfzahl und die Mietdauer bestimmt.

Die Kaltmiete für das Zimmer kann dann nach qm berechnet werden, da diese ja nicht identisch sind.

In einer WG wird ja die Küche, das Bad und häufig ein Wohnraum gemeinsam benutzt. Das kann man kaum abgrenzen.

Als Vermieter von einzelnen Zimmern kannst du eigentlich nehmen, was du kriegen kannst. Ob das deine Untermieter mitmachen, ist eine andere Frage.

Das kannst du allein festlegen. Da gibt es keine Regeln. Du solltest aber nicht zu viel verlangen, weil sich ja sonst niemand für ein Zimmer interessiert. Du kannst dich z.B. an anderen Zimmerangeboten in deiner Stadt ein wenig orientieren, wieviel die bei gleicher Größe und Ausstattung kosten.

Hallo,

du kannst von deinen WG-Genossen insgesamt nur soviel Miete verlangen, daß diese (und dein eigener Anteil) nicht die Hauptmiete, die du an den Vermieter zahlst, übersteigt.

Anders sähe es aus, wenn die Wohnung dir gehören würde und du somit der Vermieter wärest.

DerCaveman  24.08.2017, 15:21

Wenn er Zimmer innerhalb der von ihm angemieteten Wohnung untervermietet, ist er gegenueber seinen "Untermietern" der Vermieter.

Natuerlich kann er grundsaetzlich verlangen, was er will. Mit dem von ihm selbst zu zahlenden Mietpreis hat das ueberhaupt nichts zu tun.

OlafausNRW  24.08.2017, 18:38
@DerCaveman

Ist er bei einer Wohngemeinschaft  eben nicht.Denn diese ist eine sogenannte GbR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts) 

Bei der von dir angesprochenen Variante wäre er der Hauptmieter und somit voll für alles gegenüber dem Vermieter verantwortlich.Zahlt einer der Untermieter seine "Miete" nicht,muss der Hauptmieter dafür gerade stehen.

Genau deswegen kann er auch nicht mehr Miete verlangen, als er selber bezahlt, denn er ist nun einmal kein Vermieter.

Als Hauptmieter solltes Du das mit dem Eigentümer/Vermieter der Wohnung absprechen

DerCaveman  24.08.2017, 15:23

Die Genehmigung zur Untervermietung ja. Aber warum auch den Mietpreis?

OlafausNRW  24.08.2017, 18:40
@DerCaveman

sagt doch schon das Wort ---> Untervermietung

Du darfst verlangen, was immer du willst. Aber immer an die Einkommensteuer denken! 😉