Freundin des Mitbewohners einfach eingezogen - Ist das Hausfriedensbruch?
Wie ist die rechtliche Lage in folgender Situation:
In einer Dreier-WG, in der alle Mieter Hauptmieter sind, ist die Freundin eines Mitbewohners ohne Zustimmung der anderen Mitbewohner still und heimlich eingezogen und lebt seit über 6 Wochen in der WG, ohne das Wissen des Vermieters und ohne Wohlwollen der anderen beiden Mitbewohner. Ist das schon Hausfriedensbruch? Was können die beiden Mitewohner tun, wenn Mitbewohner + Freundin nicht mit sich reden lassen?
Danke für alle Antworten! ;)
7 Antworten
Hausfriedensbruch ist das nicht.Einer der Hauptmieter duldet das ja.Aber er hätte euch fragen müßen bzw.den Vermieter informieren.Sollte der Vermieter das herausfinden,könnte das ein Kündigungsgrund sein.Ihr solltet noch mal eingehend mit eurem Freund reden.
Nö, der Einzug von Lebenspartnern muss vom Vermieter geduldet werden...
Er muss den Einzug von Ehepartnern dulden, aber nicht von Lebenspartnern.
@anjanni:Selbst wenn das so wäre,muss der Vermieter aber über diesen Einzug informiert werden!Der weiß ja noch von nichts.
Nö, der Einzug von Lebenspartnern muss vom Vermieter geduldet werden...
Eine Freundin ist kein Lebenspartner, es bedarf also der Zustimmung des Vermieters wenn sie dauerhaft einziehen will. Noch könnte es als Besuch durchgehen, liegt hart an der Grenze. Ohne Zustimmung liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor die nach fruchtloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen kann.
Die 3 Mieter der Mieterpartei sind im Innenverhältnis gleichberechtigt in ihrer Verfügungsgewalt über die gesamte Wohnung. Sie gehen darüber, wenn auch nur mündlich, einen Vertrag ein, der in seinen Pflichten und Rechten denen der Beteiligten einer GbR ähnlich , wenn nicht gar gleichgestellt ist. Einer der Gleichberechtigten verstößt gegen diese Rechte. Daher kann er auf Unterlassung nach Zivilrecht verklagt werden. Gegen die vierte Person kann auf Räumung geklagt werden. Der Eigentümer der Wohnung kann die Mieterpartei außerordentlich und fristlos kündigen, weil vermutlich eine ungenehmigte Nutzungsüberlassung der Mietsache an Außenstehende der Mieterpartei vorliegt. Hausfriedensbruch liegt nicht vor. Falls das mit Zivilprozessen durchgezogen wird, dann wird das für die Pflichtverletzer so teuer, dass sie mehrere tausend Euro bereits jetzt schon einplanen können.
Hausfriedensbruch ist das nicht.
Allerdings ist das jetzt einfach ein Mitbewohner mehr. Und deshalb sollte der Vermieter informiert werden. Das wirkt sich ja auch bei der Nebenkostenabrechnung aus. Ich persönlich würde dem Mitbewohner sagen, dass dann wohl ab jetzt die Kosten für die Wohnung durch vier geteilt werden. Möglich, dass er dann da Konsequenzen draus zieht.
Dumm ist natürlich, wenn Ihr mit der Dame nicht so richtig "einverstanden" seid - aber wenn mal alle miteinander reden, kann man ja vielleicht den einen oder anderen Punkt klären...
Information allein reicht nicht, es bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Anders bei eingetragener Partnerschaft, eignen Kindern oder Eltern. Ein Anspruch könnte da allerdings nur bei ausreichender Wohnungs-Größe bestehen. Bei einer Dreier-WG bezweifle ich das.
Redet mit dem Paar. Der Vermieter muss das wissen. Vor allem ist der (Wasser)verbrauch höher.
Das ist auf jeden Fall nicht ok. Es entstehen höhere Verbrauchskosten etc. Nur deswegen aber haben die Mitbewohner schon ein Mitbestimmungsrecht. Zur not können sie hier natürlich auch Rechtsmittel einlegen und dagegen vorgehen.
Nö, der Einzug von Lebenspartnern muss vom Vermieter geduldet werden...