Wie kann man Mitbewohner loswerden?
Hallo,
wir leben in einer 3er-WG und haben einen Mitbewohner, der das Zusammenleben ruiniert. Er macht nie sauber, hat mehrmals Haustür nachts offengelassen und er hat gestern Nacht überall in der Toilette gekotzt. Wir wollen mit ihm nicht zusammenleben und werden ihn ansprechen. Was können wir tun, wenn er nicht akzeptiert, wegzuziehen?
Ansonsten hat ihn mein alter Mitbewohner an Hausverwaltung vorgeschlagen, da ich nicht in der Wohnung war und ihn nicht kennenlernen konnte. Als ich einen anderen Mitbewohner für das andere Zimmer suchte, habe ich anstatt ihn jemand anderen an meinem alten Mitbewohner vorgeschlagen. Er meinte, er hat den Namen schon an Hausverwaltung weitergegeben und kann es nicht mehr ändern. Die Hausverwaltung hat mich aber nie gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass er einzieht.
LG
5 Antworten
Klingt so, als wuerden die Zimmer einzeln vermietet und jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Dann kann der Vermieter frei gewordene Zimmer vermieten, an wen er will. Eurer Zustimmung bedarf es in einem solchen Fall nicht.
Alle 3 gemeinsam? Also alle 3 im Mietvertrag? Dann kann die Hausverwaltung ohne Zustimmung aller Mieter doch gar keinen der Mieter aus dem Mietvertrag entlassen oder gegen einen anderen "austauschen". Genauso kann dann keiner der Mieter allein fuer sich kuendigen (nur alle 3 zusammen und dann natuerlich die gesamte Wohnung). Auch geht ein "Mieteraustausch" im Vertrag nicht ohne Zustimmung des Vermieters UND aller Mieter gemeinsam.
Wie ihr euch dann untereinander einigt und wie ihr miteinander klar kommt, ist dann allein eure Sache. Ohne Zustimmung des unbeliebten Mitmieters koennt ihr da gar nichts machen, ausser dessen Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung einzuklagen und dann die ganze Wohnung zu kuendigen. Dann muesst ihr natuerlich alles raus. Ob der Vermieter dann mit euch einen neuen Mietvertrag schliessen will und wie der ggf. aussehen wird, steht in den Sternen.
Alles klar, verstehe. Danke für die ausführliche Antwort. Und dass meine Zustimmung bei seinem Einzug nicht gefragt wurde, ist halt dann das Problem zwischen mir und Vermieter und hat nichts mit dem Mitbewohner zu tun. Kann man aber nicht trotzdem eine Klage stellen oä, dass er ständig Haustür offenlässt und in der Wohnung unhygyenisch lebt?
Und dass meine Zustimmung bei seinem Einzug nicht gefragt wurde, ist halt dann das Problem zwischen mir und Vermieter und hat nichts mit dem Mitbewohner zu tun.
Oh doch! Wenn du der Aufnahme des Mitbewohners in den gemeinsamen Mietvertrag nicht zugestimmt hast, ist der auch nicht Teil der Mietergemeinschaft geworden.
Ne also ich habe den vertrag doch unterschrieben. Da hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Ich habe ihn aber halt nicht kennengelernt, bevor er eingezogen ist. Mein alter Mitbewohner hat seinen Namen an die Hausverwaltung weitergegeben. Ich habe aber dann doch den neuen Vertrag unterschrieben, glaub ich?! Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob ich so einen unterschriebenen Exemplar an Hausverwaltung verschickt habe.
Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob ich so einen unterschriebenen Exemplar an Hausverwaltung verschickt habe.
Darauf kommt es aber entscheidend an. Entweder du hast zugestimmt oder du hast es nicht. Wenn du zugestimmt hast, ist er Teil der Mietergemeinschaft geworden (besser: Gesellschafter der unter euch 3 gemeinsamen Mietern bestehenden GbR) und er hat genau die gleichen Rechte an der Wohnung, wie du selbst und der weitere Mitmieter.
Oder du hast nicht zugestimmt und er ist nie Mitmieter geworden.
Vermutlich wirst du aber deine Zustimmung erklaert haben. Es ist schwer vorstellbar, dass die Hausverwaltung eine derartige Aenderung des Mietvertrages ohne deine Zustimmung gemacht haben koennte. Die wissen schliesslich, dass das unwirksam waere.
Bedeutet Zustimmung einen unterschriebenen Vertrag oder eine Zustimmung vor dem Eintrag seinen Namen in den Vertrag? Weil ich wurde nicht gefragt von der Hausverwaltung, ob ich damit einverstanden bin. Es kann aber sein, dass ich den neuen Vertrag unterschrieben zurückgeschickt habe (Da bin ich mir gar nicht sicher. Es kann sein, dass ich den unterschriebenen Vertrag nicht zurückgeschickt habe)
Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, hast du damit auch dem Vertragsinhalt zugestimmt. Dann ist es egal, ob du vorher gefragt wurdest oder nicht.
ja, das stimmt :/
Vielen Dank für deine Antworten. Einen schönen teils sonnigen Tag noch!
@DerCaveman hat die mietrechtliche Seite ganz richtig dargestellt. Eure zivilrechtlichen Ansprüche könnten nur durch eine Klage auf Unterlassung gegen der Störer des Hausfriedens gesichert werden. Da es aber vermutlich keine schriflichen Vereinbarungen über Tun un Lassen in der Mieterpartei bezüglich der Benutzung der gemeinsamen Wohnung gibt, sollte hier erst einmal Ordnung geschaffen werden.
Bei weiteren Verstößen gegen eine derartige Wohnungsordnung kann abgemahnt werden mit der Folge einer Zivilklage gegen den Störenfried. Die Beweislage ist aktuell zu dürftig.
Wie ist denn die Mietzahlung organisiert?
Hallo Danke für Ihre Antwort. Jeder zahlt seinen Teil an Hauseigentümer. Wie ich gerade erfahren habe, habe ich den neuen Vertrag unterschrieben. Auch wenn es mir nie gefragt wurde, ob ich den neuen Mitbewohner akzeptiere, habe ich es automatisch akzeptiert mit meinem Unterschrift. Wir werden den Mitbewohner erstmal fragen, dass er auszieht, weil wir mit ihm nicht zusammenleben würden. Wie hoch wären unsere Erfolgschancen, wenn wir ihn klagen, da er die Haustür nachts ständig offenlässt und die Wohnung ständig dreckig macht?
Droht ihr beide der hausverwaltung das ihr kündigt wenn er nicht gekündigt wird und erwähnt das man mit so nrm typen sicher nicht schnell neuen mieter finden werden
Und erwähnt auch den umgang mit dem gemeinschaftsgut, zb das er die wohnung herunterkommen lässt und wenn es so weiter geht sein zimmer sanieren muss wenn er auszieht
Droht ihr beide der hausverwaltung das ihr kündigt wenn er nicht gekündigt wird
Wie wir erst spaeter erfahren haben, haben die wohl einen gemeinsamen Mietvertrag. Da kann der Vermieter keinem einzelnen Mitglied der Mietergemeinschaft kuendigen, sondern nur der Mietergemeinschaft insgesamt (also allen zusammen).
Dann kann man nen neuen abschließen mit den anderen
Man kann natuerlich so viele Mietvertraege schliessen, wie man will. Aber welchen Sinn sollte das hier machen?
Das er typ weg ist
Und du glaubst, der macht da mit? Ohne seine Zustimmung geht bei einem gemeinsamen Mietvertrag schliesslich gar nichts.
Vielen Dank Caveman für deine Antworten. Sehr aufschlussreich!
Natürlich kann man diese sog. GbR einer Wohngemeinschaft durch gmeinsame Kündigung auflösen und die Zustimmung des ungeliebten WGlers durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen.
Da Problem ist nur, das euer VM euch beiden keinen neuen Mietvertrag anbieten müsste oder nur noch Einzelmietverträge eingehen darf bei denen ihr nicht mitentscheiden könnt, welchen Kandidat kommt der noch schlimmer ist...
Und bräuchten wir einen Anwalt für die Unterlassungsklage, oder?
Nicht unbedingt, sie wird vor dem Amtsgericht entschieden und dort herrscht kein Anwaltszwang.
Muster einer Klageschrift:
An das Amtsgericht ...
Klage
auf Abgabe einer Willenserklärung wegen Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung eines Mietvertrages
der [Name/n]
– Klägerin –
gegen
[Name]
– Beklagter –
Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, folgende Willenserklärung abzugeben:
"Ich stimme einer seitens der Klägerin ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Mietvertrages vom...über die Wohnung [EG links] in der [Anschrift] zu."
Sollte das Gericht das schriftliche Vorverfahren beschließen, wird bereits jetzt beantragt,
gem. § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil zu erlassen.
Begründung:
Die Parteien haben die im Klageantrag näher bezeichnete Wohnung seit dem ... angemietet.
Beweis:
Mietvertrag vom ..., als Kopie in Anlage K 1
Nachdem die zwischen den Parteien bestehende Wohngemeinschaft zerbrochen ist und die Kläger/in sich die Wohnung alleine finanziell nicht leisten kann, forderte sie den Beklagten mehrfach, zuletzt schriftlich durch den Unterzeichner am ... unter Fristsetzung auf, den gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag nun auch gemeinsam zu kündigen bzw. seine Zustimmung hierzu schriftlich zu erteilen.
Beweis:
Schreiben des Unterzeichners vom ..., als Kopie in Anlage K 2
Gleichwohl erteilte der Beklagte seine Zustimmung zu dieser gemeinsamen Kündigung nicht.
Da der Vermieter nicht bereit war, die Klägerin einseitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, war die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe unumgänglich.
Unterschrift/en"
Oh sehr von Ihnen aber! Vieleen Dank! Ein schönes Wochenende! LG
Hätten wir eine Chance vorm Gericht mit unseren Argumenten, dass er die Haustür ständig offenlässt und die Wohnung ständig schmutzig macht, sodass wir die Zustimmung über Gericht bekommen? Unsere Beziehung zu unserer Vermieterin ist positiv. Ich glaube nicht, dass der neue Vertrag problematisch wird. Der einzige Problempunkt ist der Mitbewohner.
Ihr müsst überhaupt nicht beweisen, warum ihr den Mietvertrag beenden wollt, sondern nur dass.
leg ihm nen haufen jeden morgen vor die zimmer tür / seine lebensmittel wegessen heimlich / ihn diverse streiche spielen aber so das er nicht weiss wer das war
Genial! Wer wird es in einer WG wohl gewesen sein?
haha
naja kann ja nur auf 2 falllen auf ihn und sein anderer mitbewohneer und wenns beid abstreiten tjaaa
Es wird genug Gelegenheiten geben, wo nur einer da war.
nene wir haben gemeinsam einen vertrag