Hausverbot für unerwünschten Besuch?
Meine Ex-Freundin wohnt leider noch bei mir, da wir uns bezüglich der Wohnung noch nicht einig werden konnten. Nun schleppt sie Besuch an um mich hier herauszuekeln. Da habe ich mich gefragt, ob ich denen Hausverbot erteilen kann? Wir beide besitzen das Hausrecht für die Wohnung. Wenn sie nun also jemanden einläd, darf ich ihn rechtlich und zur not polizeilich wieder ausladen? Beste Grüße
4 Antworten
Das kannst du normalerweise nicht. Wie würdest du reagieren, wenn deine Freundin deine Besucher aus der gemeinsamen Wohnung weisen würde ?
Wenn die Besucher deiner Freundin Schäden an der Mietsache verursachen, dann könntest du diese der Wohnung verweisen.
Ist zwar unangenehm wenn da Gäste zur Freundin kommen und du dich nur noch eingeschränkt in der Wohnung bewegen kannst. Umgekehrt wäre das auch der Fall.
Da gibt es nur eines, sich irgendwie zu verständigen um den Frust zu reduzieren.
Ich denke das kannst Du - und solltest Du - auf jeden Fall. Da ihr Beide das Hausrecht habt mußt Du NIEMANDEN Dulden in den Räumlichkeiten da AUCH DU das Hausrecht ausübst. Im Zweifel hole Dir eine Rechtsauskunft von einem Anwalt, schriftlich, und Du kannst JEDEN "Besuch" der Dir nicht paßt rauswerfen, gf. unter Mithilfe der Polizei und Anzeige gegen die ungebetenen Gäste. Lasse Dir das NICHT gefallen, hole Dir Rat vom Anwalt !
Das machst Du Dir zu einfach. Sprecht noch mal in Ruhe miteinander. Sie hat genau so Anspruch auf Gäste wie auch Du.
Oh oh, Rosenkrieg.
Bei den Rosens gab es kein Hausverbot, aber er hat vor ihren Gästen ekelerregene Dinge getan.