Hausbau auf eingetragenem Gartengrundstück erlaubt?
Unser Nachbar hat ein eingetragenes Gartengrundstück und möchte nun auf diesem Grund, der zum Zeitpunkt unseres Erwerbs der Immobilie kein Baugrund war trotzdem bauen, nun wird unser Haus völlig beschattet werden, da es einen kleinen Garten hat und wir haben keinen Ausblick mehr, zudem ist unser Grundstück im Wert gemindert. Ist das rechtens, darf er bauen, wenn er die Genehmigung vom Bauamt bekommt? Wo bleibt dann unser Recht? Wir haben uns extra vorher erkundigt ob das Baugrund ist.
5 Antworten
Wenn auf dem Bauamt die Genehmigung für einen Bebauung vorliegt, die Baupläne einsehen und Widerspruch einlegen. Wenn es früh genug passiert, muss er eventuell die Pläne ändern. Etwa mehr von deinem Grundstück, oder nicht so hoch usw.. Habe ich auch gemacht.
Wenn es Baugrund ist, dann darf er einen Bauantrag stellen - welche Auflagen er dann bekommt, ist von verschiedenen Kriterien der einzelnen Gemeinden abhängig.
Ich würde auf alle Fälle auf der Stadt mal in Erfahrung bringen, ob es tatsächlich Baugrund ist!
Wenn er auf seinem Grundstück bauen will, wird er eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt beantragen. Ist sein aus Ihrer Sicht vermeintliches Gartenland doch Bauland, wird man ihm diese Genehmigung auch ohne weiteres im Rahmen der Nachbarbebauung oder gem. vorliegendem Bebauungsplan auch erteilen. Hat hat Ihnen denn der Verkäufer Ihres Grundsückes zugesichert, das es sich dabei um ein Baundstück mit unverbaubarem Blick handelt? Dann könnten Sie dort versuchen Schadenersatz einzufordern. An der Bebauung des Nachbargrundstückes ändert dies freilich garnichts!
Wenn es kein Bauland ist, wird er keine Baugenehmigung bekommen. In seinen Garten darf niemand einfach ein Haus bauen.
bauamt fragen