Feuerstätte nachträglich einbauen?

2 Antworten

Das kannste knicken.

  1. Je nach Größe ist das Gartenhaus wie gesagt genehmigungspflichtig. Das hängt auch immer vom Land ab. Meines wissens ist das aber immer mit einem Bauantrag verknüpft, wenn du da irgendwas mit Heizung / Kamin oder so einbaust.
  2. Kamin muss immer vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden (und regelmäßig geprüft werden), genau wie der Schornstein. Gerade bei einem Holzhaus ist das essentiell, sonst brennt dir das ab. Und wenn du noch Abstandsregeln o.ä. mißachtest brennt schnell noch ein anderes Haus.
  3. Offene Kamine kannst du meines wissens vergessen, die sind nicht mehr genehmigungsfähig. Kamin muss heute mit einer Scheibe verschlossen sein. Nur manche alten Dinger haben noch Bestandsschutz (der aber auch jetzt zeitnah ausläuft). Und du darfst auch nicht einfach selber einen kamin bauen, der muss einige Prüfzeugnisse haben (Feinstaub usw.). Du kannst nen Kochofen nehmen, auf dem du kochen kannst. Bei einer <30qm Hütte hast du aber schnell das Problem, dass dir ein

Das ganze solltest du auch nicht "einfach so" machen. Früher oder später wird das entdeckt, und das wird teuer, der Rückbau kann angeordnet werden, und es ist auch gefährlich. Die Hütte kann abbrennen, es kann sich Kohlenmonoxid bilden usw... Da gibts genügend Fälle die tödlich enden mit so was.

Wenn du so was willst solltest du frühzeitig mit dem Bauamt reden sowie dem Bezirksschornsteinfeger (der kommt ja im normalfall eh einmal im Jahr).

HerrMausB 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 11:18

Soweit ich weiß dürfen offene Kamine noch gebaut soweie gelegentlich betrieben werden. Und solange man sivh an gesetzliche Vorgaben hält ist der Selbstbau auch ok. Und mit dem bauamt werde ich mich wahrscheinlich so oder so in Verbindung setzen müssen

Und ja ich werde mich demnächst sobald das bauamt mal so gnädig ist bis nach der Schule geöffnet zu haben dort informieren.

Die Voraussetzung für Anträge, Genehmigungen, usw. ist die Volljährigkeit!

Abgesehen davon, bist du wahrscheinlich auch nicht Eigentümer des Grundstücks, für das ggf. eine Genehmigung erteilt werden soll - oder?

HerrMausB 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 07:41

Ist egal, da meine Mutter a Eigentümer ist, b volljährig ist und c die ganzen Formalitäten erledigen würde. Weiß ich aber auch schon 😉

heurekaforyou  21.09.2021, 02:32
@HerrMausB

a) es ist ausschließlich von dir die Rede!

Und mit dem bauamt werde ich mich wahrscheinlich so oder so in Verbindung setzen müssen

Und ja ich werde mich demnächst.....

muss ich tun/einreichen.......

b) davon gehe ich auch aus!

c) Mit Formalitäten ist es beim Bauamt wohl nicht getan

Tipp:

Vielleicht solltest du deine Gartenlaube als "Finnische Sauna" deklarieren. Da dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Du schreibst:

....möchte ich ein kleines Blockhaus im eigenen Garten bauen.

"kleine" Blockhäuser - aus zierlichen Holzstämmen?

Wenn man vom Wikingerhaus spricht denkt wahrscheinlich jeder gleich an die Langhalle in der die Männer sich um das Feuer versammeln, trinken und spaßen.

Wenn man es genau nimmt gibt es “das” Wikingerhaus gar nicht. Die Wikinger

Nützliche Infos findest du hier:

https://schiffsmond.net/wikinger/BAUTEN/haus.html

Und was soll eigentlich verheizt werden? In Zeiten von Klima- und Umweltschutz eine spannende Frage.

Das Feuerchen im Garten ist schon lange nicht mehr so einfach möglich.

Und warum musst du überhaupt etwas verbrennen?

Gute Infos kann die sicher auch euer Bezirks-Schornsteinfeger liefern. Da gibt es sich Bestimmungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel der Abstand zu Nachbargrundstück, usw.

Das Problem bei solchen Sachen ist, dass Gleichstellungsprinzip.

Darf einer kokeln, dürfen es die anderen auch.