Als Eigentümer will ich auf einem bebauten Grundstücks ein zweites Haus bauen. Im Grundbuch ist aber ein Nießbrauch für eine natürliche Person eingetragen.?

4 Antworten

Leider schreibst du nicht, ob das Nießbrauchrecht nur für die Immobilie ist oder für das gesamte Grundstück.

Eine Möglichkeit wäre, das Nießbrauchrecht mit Einverständnis des Nießbrauchnehmers aufzuheben  und in ein lebenslanges Wohnrecht umzuwandeln. Notarielle Beurkundung und Löschung im Grundbuch bzw. Neueintragung des Wohnrechtes sind erforderlich.

thiasi 
Beitragsersteller
 09.05.2017, 09:14

Der Nießbrauch für Grund und Boden soll stehen bleiben.

Mignon5  09.05.2017, 09:17
@thiasi

Nach meiner Meinung darfst du nicht ohne die Zustimmung des Nießbrauchnehmers bauen (ich kenne euren Vertrag nicht). Wende dich bitte an einen Notar. Er wird dir erklären, was du darfst und was nicht.

Nein, wieso? Er hat doch nur das Nutzrecht für das bestehende Haus. Wenn du ein 2. Haus baust mit eigenem Eingang müssen die Parzellen geteilt werden. Ich gehe davon aus, dass die Gebäude dann nebeneinander stehen und nicht hintereinander (das wird nicht mehr genehmigt).

thiasi 
Beitragsersteller
 09.05.2017, 09:13

wieso sollte ich als alleiniger Eigentümer das Grundstück teilen?

pharao1961  09.05.2017, 09:24
@thiasi

Wenn z.B. ein Anwesen einmal verkauft werden sollte. Ich weiß auch nicht, ob es Bundesländer gibt, die pro Hauseingang eine eigene Parzelle vorschreiben. Die in der Regel übliche Grundflächenzahl von 0,4 muss eingehalten werden.

Darfst Du überhaupt dort noch bauen? Schick einen Plan, es wird alles beim Bauamt geklärt.

thiasi 
Beitragsersteller
 09.05.2017, 09:12

Bebauung ist seitens Bauamt möglich.

Das könnte schon sein. Ein Vertrag könnte das aber regeln.