Baurecht, Grenzabstände, Nachbarschaftsrecht Werbeschild in Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen in Hessen. Wir wollen auf die rechte Seite unserer Hausfasse eine Werbeschild anbringen. Das grenzt an unser Nachbargrundstück. Das Nachbargrundstück wird als Parkplatz genutzt. Laut Bauamt ist es ab 1m² Baugenehmigungspflichtig. Wir möchten nicht größer als 1m² anbringen. Also wir brauchen keine Genehmigung vom Bauamt. Brauche ich eine Zustimmung vom Nachbarn um das 1m² Werbeschild anzubringen. Das Bauamt hat mir von Hessische Bauordnung § 6 Absatz 1-10 erzählt, Grenzabstand und hessische Nachbarschaftsrecht.
Ist das in Hessen ohne die Zustimmung des Nachbarn zulässig? Wir brauchen bis 1m² keine Baugenehmigung.
Wir benötigen eine schriftliche Formulierung, um evtl Einsprüche unseres Nachbarn gleich zu Beginn zu entkräften. Vielen Dank für Ihre Bemühung.
4 Antworten
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften einhalten, siehe meinen Tipp
http://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungsfreie-vorhaben
Wenn Ihr ein Schild an Eurer Hauswand anbringen wollt und die Wand an der Grundstücksgrenze steht könnt ihr nichts dagegen machen, wenn der Nachbar ohne zu fragen das Schild "zubaut". Und der Nachbar kann Euch daran verhindern das Schild anzubringen, denn dazu müsst ihr sein Grundstück betreten.
Wenn das Schild auf einem eigenen Ständer angebracht wird darf es nicht in der Abstandsfläche stehen, da Werbeanlagen nicht zu den in der Abstandsfläche zulässigen Anlagen (§ 6 Abs,10 HBO) gehören.
Das ist der Parkplatz von einer Bank. Bin auch kunde. Der Nachbar muss mir doch die Möglichkeit geben dass ich das Schild anbringen darf, könnte ja sein dass ich die Fassade streichen muss, dann muss ich ja auch auf das Grundstück drauf.
Also Abstand von 3m muss ich einhalten wenn das Werbeschild einen eigenen ständer hat. Ich wollte das Werbeschild bohren und dübeln.
was nützt dir die schriftliche formulierung, wenn der nachbar sie nicht unterzeichnet. was steht denn in der hessischen bauordnung im para6? und was hat das bauamt dir geantwortet?
so ein mini - schild sieht doch nur wer davor steht !