Was darf man auf landwirtschaftlicher Fläche in Brandenburg bernau bauen?

5 Antworten

Wenn die Fläche tatsächlich als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist, dürft Ihr dort gar nichts bauen, auch keine genehmigungsfreien Gebäude.

Ihr geht jetzt zum Bauamt bzw. zum Planungsamt und lasst Euch dort den Bebauungsplan samt textlicher Festsetzungen kopieren. Danach kann man weiter sehen. Alles weitere wäre Kaffeesatzleserei.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, wird es schwierig. Dann müsste man Art und Ausmaß (sowie die Legalität) der vorhandenen Nutzung genau kennen, um herauszufinden, ob das Gebiet nach §34 BauGB oder nach §35 BauGB zu beurteilen wäre. Wenn es in der Nachbarschaft nur geduldete Schwarzbauten gibt, kriegt Ihr dafür niemals eine Genehmigung oder Duldung...

expressdelight 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 08:54

Genau die Gesetze fand ich auch... Aber das muss mir doch das bauamt sagen wenn ich explizit frage welches Gesetz von beiden dort greift oder? Lg

WetWilly  16.12.2016, 09:00
@expressdelight

Nein, muss es nicht. Einen Bescheid gibt es nur im Verwaltungsverfahren, hier also mindestens im Zuge einer Bauvoranfrage. Das Bauamt hat keinerlei Beratungspflicht und berät auch nicht (um ggf. Haftungsrisiken aus dem "Vertrauensschutz" vorzubeugen).

Eine Beratung erhältst Du von einem im Planungsrecht kundigen Architekten (Achtung: das sind längst nicht alle Architekten!) oder einem entsprechenden Anwalt oder einem z.B. einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Planungsrecht oder Genehmigungsverfahren.

expressdelight 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 09:12
@WetWilly

Ich möchte da kein Haus nur eine laube hinbauen...lach der Architekt würde sich hier wohl nicht lohnen 🙄

Da musst du die zuständige Gemeinde befragen, ob es sich schon um Baiuland handelt oder ob es Bauland werden könnte. Das kannst du eigentlich schon am Preis erkennen, den du bezahltn hast. Bauland iost teurer als landwirtschaftiche Fläche. Ich hätte moch vorher erkundigtm bevor ich Land kaufe.

expressdelight 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 08:48

Das habe ich ja getan... Man bekommt dort Null Auskunft deshalb frage ich ja ob jemand irgendwo ein Gesetz oder irgendetwas hat. Glaube die stellen sich quer, weil sie hoffen dass sie das selbst irgendwann nutzen können :( habe zb die Aussage von 6 bis 8 qm bekommen... lustigerweise konnte ich dazu gar nichts finden nirgends stehen Flächen mit 6 bis 8 qm zumal ich ja auch bei den Nachbarn andere Sachen sehe und die ja wohl nicjz alle schwarz gebaut haben lg

insalata2  16.12.2016, 08:54
@expressdelight

Vorschlag: Dann sprich doch mal mit den Nachbarn. Aber ich höre es zum ersten Mal, dass das Amt dazu keine Auskunft gibt. Deine Vermutung könnte stimmen. Sonst wende dich mal an den Landrat des Kreises. Normalerweise sind Gemeinde und Städte doch froh über Zuzug. Lasse da nicht locker.

expressdelight 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 09:09
@insalata2

Dankeschön...Weil wie gesagt die einzige Aussage 6 bis 8qm finde ich nirgends... Entweder Berlin 10m2 Brandenburg 24m2 oder 75m3 raumvolumen. Hatte auch das Gefühl dass bauamt mir das ausreden wollte:( wozu eigentum wenn man nichts damit anfangen kann

Stellt doch eine bauvoranfrage, dann bekommt ihr einen amtlichen Bescheid 

expressdelight 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 08:45

Wie gesagt habe ich alles versucht die beim bauamt sind leider nicht einmal zu einer Auskunft bereit. Komischerweise haben alle um uns herum Hütten etc. Wir möchten ja kein grosses Haus rauf bauen, aber eine holzhütte oder ähnliches lg

expressdelight 
Beitragsersteller
 16.12.2016, 08:52

Ja das ist die Karte, die icj als Laie nicht verstehe :( ist wie gesagt alles ringsherum auch erbaut mit Hütten teilweise sogar DDR bestand aber eben eine Landwirtschaftliche fläche kein kleingarten. Der Vorgänger ist sogar überzeugt man könne dort bis zu 50m2 Wochenendhaus ohne fundament aufstellen?