Wem gehört der Speicher in unserem Mehrfamilienhaus?

3 Antworten

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Also, fragen wir mal andersrum. Steht denn in deiner Teilungserklärung, oder Kaufvertrag, das der Speicher zu deiner Wohnung gehört? Nein, dann ist er Gemeinschaftseigentum. Du mußt dann der Gemeinschaft den Boden quasi abkaufen. Ich habe das auch mal gemacht. Das war nur ein Dreifamilienhaus und die verhandlungen haben schon ewig gedauert, vor allem, weil einer meinte der Dachboden ist irgentwie mit Gold zu vergleichen.

sonja63 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 10:02

Danke! Nein, es steht von den Speichern gar nichts drin.

Ja, ich denke auch, dass es wahrscheinlich Gemeinschafteigentum ist, wenn nichts in der Teilungserklärung steht. Leider!

** Was ist denn bei Deinem Dachboden dann rausgekommen. Konntest Du ihn kaufen?**

Wir haben leider in der Anlage 2 Eigentümer, die sich quer stellen, weil sie immer gegen alles sind und niemanden, aus Prinzip, etwas gönnen.

Die restlichen Eigentümer würden uns den Speicher verkaufen oder evtl. ein Sondernutzungsrecht einräumen, da sie ja nur finanziell gewinnen. Was besser ist, müssten wir dann noch abklären lassen.

der gehört nicht zu euerem Anteil. Euch gehört nur, was in der TE steht. Um den Speicher offiziell zu irgendwas zuzuteilen müssen alle Eigentümer die TE ändern. Wenn ihr euch diesen Raum trotzdem unter den Nagel reisst besteht die Gefahr des Rückbauanspruchs.

sonja63 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 10:33

Hallo, geht es noch!

Wer hat denn etwas davon gesagt, dass wir uns etwas unter den Nagel reissen wollen!!!

Wir haben jetzt nur die Eigentumsverhältnisse geklärt und machen nun der ET- Gemeinschaft ein Angebot zum Abkauf des Speichers, nach Vorgabe eines Gutachters.

Genauer lesen würde ich empfehlen, Tabaluga!

ich kenne das so, dass der raum aufgeteilt wird, jeder darf einen teil nutzen und seinen kram dahin stellen...

sonja63 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 09:10

Danke für Deine Antwort!

Ja, wir haben noch einen Speicher im Haus, unter uns, da ist es auch so. Dieser soll auch nicht zu Wohnraum ausgebaut werden.

Der über uns, wird aber nur von uns genützt, da er für die anderen schwer zugänglich ist und da stellt sich halt die Frage, ob er nicht eh zu unserer Wohnung gehört oder ob wir diesen von der Gemeinschaft abkaufen und er in der Teilungserklärung erfaßt werden muss.

traumwicht  30.10.2013, 09:18
@sonja63

du kannst ja versuchen mit den anderen vernünftig zu reden und eine lösung finden...z.b. den raum unten frei geben für die anderen und dafür oben bekommen oder so...