Hat meine Halbschwester ein Anrecht auf das Erbe?

14 Antworten

Selbstverständlich ist deine Halbschwester n. § 1924 I BGB gesetzliche Erbin ihres Vaters. Sie musst du nicht auszahlen, sie beerbt ihren Vater wie du gleichberechtigt hälftig neben dir oder anteilig neben weiteren dir bislang unbekannten (Halb-)Geschwistern, wird etwa Miterbe von Immobilienmiteigentumsanteilen oder jedes einzelnen Nachlassgegenstands :-O

Nun wäre es an deinem Vater, an dieser Erbfolge etwas zu ändern, wenn ihm danach wäre, denn sie ist immer noch sein Kind, wie du es bist oder sie gegen Zahlung einer entsprechenden Abfindung zu einem notariellen Erbverzicht zu bewegen.

Miauchimmer 
Beitragsersteller
 12.05.2019, 15:06

In Ihrer Geburtsurkunde steht nach wie vor der Mann als Vater eingetragen, welcher sie großgezogen hat. Ändert das nichts an der Rechtslage?

imager761  12.05.2019, 15:16
@Miauchimmer

Maßgeblich wäre die Rechtslage im Erbfall. Dein Vater wäre gut beraten, sich bis dahin auf den zweiten Teil meiner Ausführungen zu fokussieren, wenn er die dann bestehenden Ansprüche deiner Halbschwester minimieren wollte.

Nichtehelichen Kindern steht grundsätzlich ein Pflichteilsrecht zu, wenn sie in Erbvertrag oder Testament nicht bedacht wurden.

Grundsätzliche Voraussetzung für ein Erbe ist, dass eine Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

PaulPeter44  12.05.2019, 21:23

d.h. solange der andere Vater nicht die Vaterschaft aberkennt und dieser Vater hier die Vaterschaft anerkennt, gilt sie in der Erbfolge nicht als Kind, oder? Nur ein Vaterschaftstest recith nicht, wenn in der Geburtsurkunde ein anderer Vater eingetragen ist.

Ja.

dass sie auf das Erbe meines Vaters aus ist.

Das steht ihr, wenn Euer Vater verstirbt, auch zu.

zunächst steht von ihrer Seite ein Gerichtsverfahren an, https://www.fachanwalt.de/magazin/familienrecht/vaterschaftsklage

erst dann wenn der leibliche Vater auch in den Papieren steht, ist Sie Erbe, ohne Testament stehen ihr 25% zu - die anderen 25% dir.

die Ehefrau erbt zu 50%

Unterfranke61  12.05.2019, 15:13
erst dann wenn der leibliche Vater auch in den Papieren steht, ist Sie Erbe,

Nein - Erbe wird sie erst, wenn der Vater verstorben ist.

peterobm  12.05.2019, 15:31
@Unterfranke61

DAS sollte logisch sein; geht ja nicht anders.

vorher steht aber ein Gerichtsverfahren an. Solange er nicht als rechtmäßiger Vater feststeht, erbt sie trotzdem nix. Das Vaterschaftsgutachten ist irrelevant; das muss per Gericht festgestellt werden.

Solange sie nicht Abkömmling im rechtlichen Sinne ist, hat sie auch kein gesetzliches Erbrecht.

Vorsorglich sollte dein Vater sie in einem Testament auf den Pflichtteil setzen, da er nach deiner Aussage nicht möchte, dass sie Miterbin wird.