Wie erfahre ich von einem Erbe, wenn kein Kontakt zum Erblasser besteht?

7 Antworten

Unser Kontakt ist vor 20 Jahren eingeschlafen

Dies heißt, daß die neue Familie von Deiner Existenz positive Kenntnis hat.

Falls er verstorben wäre, wie würde ich davon erfahren,

Durch eine Mitteilung des Nachlaßgerichtes. Solange die neue Familie keine positive Kenntnis von Deinem kinderlosem Tod hat ist sie verplichtet, Dich spätestens beim Erbscheinantrag (bei Grundstücken notwendig) als möglichen Erben/Pflichtteilsberechtigten zu benennen und die Richtigkeit der Angaben an Eides Statt zu versichern.

Falls dieses Haus der einzige vererbbare Wert ist, die Familie aber noch darin wohnt, was würde mir dann zustehen?

Genausoviel, als wenn diese Familie nicht drin wohnt. Genaueres kann man nur in Kenntnis der konkreten Rechtsverhältnisse sagen. Angenommen, Deinem Vater und seiner Frau gehört das Haus jeweils zur Hälfte und sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Dann erbt die Frau 1/2 des Anteils Deines Vaters, jedes Kind erbt 1/6 des Anteils des Vaters. Du erbst damit 1/12 des Hauses. Falls Du testamentarisch enterbt bist steht Dir normalerweise ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des Erbteils. Dir stünde in dem Fall ein finanzieller Anspruch auf 1/24tel des Wertes des Hauses zu.

Dein Pflichtteil einer von drei Kindern.

Du bekommst nicht zwangsläufig nur den Pflichtteil. Der Pflichtteil wird nur dann vererbt wenn du von Testaments wegen enterbt wurdest. Dann kannst du deinen Pflichtteil einklagen. Besteht kein Testament, erbst du ganz regulär. Angenommen die Ehefrau hat mit deinem Vater Zugewinngemeinschaft, dann gehörte ihr zu Lebzeiten beider ja schon die Hälfte. Wenn der Vater stirbt, dann bekommt sie von der zweiten Hälfte (also seiner Hälfte) wiederum die Hälfte. Und die verbleibende Hälfte der väterlichen Hälfte (also ein Viertel des Hauses) wird unter allen Kindern aufgeteilt. (Also unter dir und den beiden "neuen")

Angenommen, das Haus ist 100.000 Euro wert. Der Mutter gehören schon 50.000. 25.000 erbt sie dazu. und die restlichen 25.000 teilen sich die Kinder. (8.333.-- für jedes der drei Kinder)

Wie gesagt: Falls enterbt bekommt man immer noch die Hälfte. Du bekämest dann im obigen Fall gut 4000 Euro.

Ja, ich weiß. Die Frage galt der Benachrichtigung. Aber es schwirrten hier falsche Infos zum Pflichtteil rum. :-)

Du würdest Post von einem Anwalt bekommen. Auf alle Fälle würdest du es erfahren, wenn er gestorben ist, alles andere regelt das Testament deines Vaters.

Solltest du im Testament als Erbin erwähnt worden sein, erhältst du zeitnah Post von einem Anwalt, der dich einbestellen und informieren wird.