Erbe ausgeschlagen plötzlich Lebensversicherung da

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Ihr habt das Erbe vermutlich ausgeschlagen, weil es überschuldet war. Das ist eine Sache. Wenn ihr als Bezugsberechtigte im Todesfall bei der Lebensversicherung benannt wart, hat das nichts mit der Erbschaft zu tun! Es handelt sich bei der Auszahlung dann um eine Versorgungsleistung, die nicht in die Erbmasse fällt. Sollte jedoch jemand anderes als Bezugsberechtigter benannt sein, der nicht mehr lebt, und ihr nun als weitere Hinterbliebene des / der Begünstigten die Auszahlung erhalten, hat das ebenfalls mit dem ausgeschlagenen Erbe nichts zu tun. Nur in dem Falle, dass kein Bezugsberechtigter benannt worden wäre, träte die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und dann wäre diese Auszahlung Teil des von euch ausgeschlagenen Erbes´, und ihr dürftet diese Zahlung nicht annehmen bzw. nicht behalten.

Ausgeschlagen ist ausgeschlagen - ihr hattet ja sicherlich einen Grund dafür, meistens macht man es ja nur, wenn ziemliche Schulden da sind, wenn jetzt die Lebensversicherung ausbezahlt wird, wird dieses Geld höchstwahrscheinlich zur Schuldenregulierung verwendet - wenn nicht, dann wird sich die Oma freuen, die sicherlich auch mit dem ganzen Nachlass zu kämpfen hatte. Habt ihr beide sie dabei unterstützt????

veron 
Beitragsersteller
 30.08.2010, 16:13

Ja klar haben wir das sie war und ist wie unsere Mutter!!!!

Wenn ihr das Erbe ausgeschlagen habt, geht es an die nächsten Angehörigen. Ist die Oma von der du sprichst, die Mutter deines Vaters? Dann erbt sie.

Ausgeschlagen ist eigentlich ausgeschlagen. Ganz oder gar nicht.

Aber sicherheitshalber würde ich nochmal beim Amtsgericht nachfragen, ob das auch gilt, wenn zum Zeitpunkt der Ausschlagung etwaige Vermögenswerte unbekannt waren.

Aber selbst wenn es ginge, dann vermutlich auch wieder für das gesamte Erbe. Rosinenpicken geht beim Erben nicht.

Mit überrsachenden positiven Vermögenswerten verhält es sich wie mit überraschen negativen Werten in Form von Darlehen z.B.; von beidem wir man überrascht, wenn man vorher nicht ausgeschlagen hat. So brauchen sie sund Ihr Bruder sich weder um den einen noch den anderen Vermögenswert Sorgen zu machen. Die Oma oder andere Erben 2. bzw. 3. Ordnung, wie Geschwister des Verstorbenen oder deren Nachkommen wird´s freuen!