herrausgabe der geburtsurkunde vom kind
meine freundinn ist geschieden und lebt mit ihrer tochter zusammen. der leibliche vater hat regelmäßigen kontakt zu seiner tochter. nun will der leibliche vater von der mutter die geburtsurkunde von der tochter, sagt ihr aber nicht wofür er sie brauch. lediglich die antwort für jemanden. muss meine freundinn die geburtsurkunde herrausgeben ohne den grund dafür zu kennen?
7 Antworten
Nein, muß sie nicht, sie ist ihr Eigentum. Sie kann dem Vater mitteilen, dass er sich seine eigene Urkunde für ca. 10€ beim Standesamt der Geburtstadt des Kindes selbst bestellen kann.
Er wird für die Steuer vermutlich nachweisen müssen, dass das KInd geboren wurde.
Was soll er denn für einen Missbrauch treiben mit der Geburtsurkunde seiner leiblichen Tochter? Die Mutter kann ihn doch EINFACH fragen, wozu er sie braucht und wenn die Antwort plausibel ist (fürs Finanzamt etc.), dann soll sie ihm eine Kopie machen oder die Geburtsurkunde abfotografieren und ihm mailen.
Man kann auch ein Ex-Verhältnis verkomplizieren, indem man hinter allem und jedem etwas Schlimmes vermutet, anstatt einfach den Mund aufzumachen und zu reden!
eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument. Ich würde NICHTS rausgeben, schon gar nicht ohne den exakten Grund dafür zu kennen.
Kann sein, dass er die für bestimmte Finanzangelegenheiten benötigt, z.B. für die Unterhaltszahlungen. Soll sie ihm halt eine Kopie geben.
Sie muss es ihm nicht geben, mein ex wollte auch die geburtsurkunde Von den kindern, und mein anwalt sagte mir, wenn er es haben will soll er es sich selbst besorgen